Zur Unterstützung des gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Lebens unterhält der Marktflecken Frielendorf einen Dorfplatz mit Festscheune im Ortsteil Verna.
Diese Einrichtung dient Vereinen, Verbänden und Parteien (nachstehend Nutzer genannt), die im Sinne des Absatzes 1 tätig sind. Darüber hinaus können dort private Feierlichkeiten stattfinden.
Die Verwaltung und Überwachung des Dorfplatzes mit Festscheune obliegt dem Ortsbeirat. Dabei übt der Ortsvorsteher das Hausrecht aus und hat gegenüber den Nutzern ein Weisungsrecht.
Die Erlaubnis zur Nutzung des Dorfplatzes mit Festscheune ist rechtzeitig beim Ortsvorsteher formlos zu beantragen.
Sämtliche Nutzer haben die Anlage pfleglich zu behandeln. Eventuell im Rahmen der Inanspruchnahme entstandene Schäden an der Anlage haben die Nutzer unverzüglich dem Ortsvorsteher anzuzeigen und spätestens innerhalb von 2 Wochen ordnungsgemäß auf eigene Kosten zu beheben. Geschieht dies nicht, ist die Gemeinde berechtigt, den Schaden auf ihre Kosten zu beseitigen bzw. beseitigen zu lassen. Die Nutzer haften für alle Schäden, die sie verursacht haben.
Die Reinigung des Dorfplatzes mit Festscheune inkl. der sanitären Einrichtungen ist Angelegenheit der Nutzer. Der Dorfplatz mit Festscheune ist spätestens am Tag nach der Veranstaltung in einwandfreiem Zustand dem Ortsvorsteher zu übergeben. Für die Beseitigung des Mülls und sonstiger Abfälle haben die Nutzer zu sorgen.
Vorbehaltlich behördlicher Ausnahmeregelungen zur Verlängerung der Sperrstunde sind bei den Veranstaltungen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zum Lärmschutz (siehe Anhang) zu beachten. Dabei ist insbesondere die Nutzung der Außenanlagen auf die Zeit bis 22.00 Uhr beschränkt. Für die Zeit danach hat im Innenbereich jegliche Ruhestörung der Anlieger und der Allgemeinheit (z.B. durch geräuschvolle Musik oder lautstarke Unterhaltungen) zu unterbleiben. Der Ortsbeirat ist berechtigt, die Einhaltung dieser Regelungen zu überwachen. Er kann außerdem zur Wahrung der Nachtruhe nach seinem Ermessen für den Einsatz von Tonträgern zur musikalischen Unterhaltung verbindliche Zeiten festlegen.
Anhang:
Ordnungswidrig handelt nach § 117 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten derjenige, der ohne berechtigten Anlass oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich belästigt oder die Gesundheit eines anderen schädigt. Zuwiderhandlungen rechtfertigen das Einschreiten der Polizei und bei der Verletzung von Strafvorschriften auch der Staatsanwaltschaft.
Die Nutzung des Dorfplatzes mit Festscheune erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr. Die Gemeinde ist von jeglichen Haftungsansprüchen, die sich aus der Nutzung ergeben können, freigestellt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Anmietung. Die Nutzung des Backhauses ist mit dem Backhausverein zu regeln und ist nicht Inhalt dieser Vereinbarung.
Die Benutzungsgebühr beträgt pro Veranstaltung 80,00 € inkl. der Wasser- und Abwasserkosten.
Die Stromkosten werden separat nach dem jeweiligen Verbrauch gemäß dem aktuellen Gebührensatz der Gemeinde abgerechnet.
Die Benutzungsgebühr sowie die Stromkosten sind an den Ortsvorsteher zu entrichten, der hierfür eine Quittung ausstellt. Die Erteilung der Nutzungserlaubnis kann von der Zahlung einer Kaution von 150,00 € abhängig gemacht werden.
Behörden, öffentliche Körperschaften sowie Vereine und Gruppen mit Sitz im Marktflecken Frielendorf sind bei Sitzungen, Mitgliederversammlungen und Vergnügungs- bzw. nichtkommerziellen Veranstaltungen von der Zahlung der Gebühren befreit. Nichtkommerzielle Veranstaltungen sind solche Veranstaltungen, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird und kein Verkauf von Speisen und Getränken während der Veranstaltung stattfindet.
Die Verantwortlichen erhalten eine Ausfertigung der Benutzungs- und Gebührenordnung. Die darin enthaltenen Regelungen werden durch Unterschrift anerkannt.
Diese Benutzungs- und Gebührenordnung für den Dorfplatz mit Festscheune im Ortsteil Verna tritt am 1. März 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungs- und Gebührenordnung für den Dorfplatz mit Festscheune im Ortsteil Verna vom 21. Juni 2012 außer Kraft.