- Öffentliche Bekanntmachung –
Die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 97 Absatz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach § 97a HGO.
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 3. März 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 18.847.218 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -19.135.582 EUR
mit einem Saldo von — -288.364 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 92.800 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -34.000 EUR
mit dem Saldo von — 58.800 EUR
mit einem Fehlbedarf von — 229.564 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.286.086 EUR
und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.288.201 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -5.059.500 EUR
mit einem Saldo von — -3.771.299 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.100.000 EUR
mit einem Saldo von — -1.100.000 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von — -3.585.213 EUR
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 280 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 180 v. H. |
| Gewerbesteuer auf | 380 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen sowie im Rahmen der Kreditfinanzierungen, Vereinbarungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen zu treffen.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Absatz 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Absatz 1 GemHVO übertragbar.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Absatz 1 HGO, wenn sie den Betrag von 25.000 EUR nicht überschreiten und die Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet ist. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
Die Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 97 Absatz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zur öffentlichen Einsichtnahme vom 7. April 2025 bis einschließlich 16. April 2025 während der Dienststunden
Montag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf aus. Wir bitten Sie, sich an der Information im Erdgeschoss zu melden. Die Haushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025 finden Sie auch auf der Homepage des Marktfleckens Frielendorf.
Nach § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) hat die Gemeinde zur Information von Gemeindevertretung und Öffentlichkeit jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des Privatrechts zu erstellen. Diese Pflicht ist seit Inkrafttreten der HGO-Novelle (Änderungsgesetz vom 31.01.2005 – GVBl. I S. 54 -) am 10. Februar 2005 unmittelbar anzuwenden. In dem Bericht sind die Beteiligungen an Unternehmen des Privatrechts aufzuführen, wenn die Gemeinde mindestens 20 Prozent der Anteile hält.
Da der Marktflecken Frielendorf an der WellnessParadies am Silbersee GmbH mit 100 Prozent beteiligt ist, liegt ein Beteiligungsbericht vor.
Dieser kann während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden.