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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 18/2026
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen

Der bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Lenderscheid des Marktfleckens Frielendorf gewählte Bewerber

über den Wahlvorschlag:

Nr. 12 - Wir für Lenderscheid, WFL

lfd. Nr. 2, Herr Michael Biele hat mit Schreiben vom 21.04.2026 sein Mandat niedergelegt zum 21.04.2026.

Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.

Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Lenderscheid des Marktfleckens Frielendorf nachrückt:

Nr. 12 – Wir für Lenderscheid, WFL

lfd. Nr. 4, Herr Philipp Reifenscheid, Frielendorf, 82 Stimmen.

Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Der Einspruch ist beim Wahlleiter Michael Bühn, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Frielendorf, 23.04.2026
Der Wahlleiter des
Marktfleckens Frielendorf
FD Wahlen
Ziegenhainer Straße 2
34621 Frielendorf