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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 2/2024
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen - 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 1 "Hirschling"

Bauleitplanung des Marktfleckens Frielendorf

Bebauungsplan Nr. 1 „Hirschling“, 1. Änderung, für den Ortsteil Linsingen

In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf hat die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 „Hirschling“ für den Ortsteil Linsingen gemäß § 9 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 81 Hessischer Bauordnung (HBO) in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2023 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Bebauungsplan und die Begründung hierzu werden in der Gemeindeverwaltung Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf, Bauamt, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan tritt mit Vollendung dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gem. § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 44 Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Absatz 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Absatz 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Frielendorf, 21. Dezember 2023
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Frielendorf
Nöll, Bürgermeister