Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 27.04.2026 die Entwidmung des Feldweges in der Gemarkung Großropperhausen, Flur 4, Flurstück 41/3 (Weg, Klaushof) für den öffentlichen Verkehr zum 01.07.2026 beschlossen. Das betroffene Flurstück ist im nachstehenden Flurkartenauszug gekennzeichnet.
Gegen die Entwidmung kann innerhalb eines Monats nach dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Gemeindevorstand des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf, einzulegen.