Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2025, zu den geprüften Jahresabschlüssen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021, folgende Beschlüsse gefasst:
„Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschlüsse 2020 und 2021 und erteilt zugleich dem Gemeindevorstand Entlastung für das Haushaltsjahre 2020 und 2021.“
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt gegeben. Die Jahresabschlüsse 2020 und 2021 einschließlich der Rechenschaftsberichte liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit vom 2. Juni bis einschließlich 10. Juni 2025 während der Sprechzeiten
| Montag und Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30 Uhr |
| Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
| Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
im Rathaus des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf, im Fachbereich Verwaltungssteuerung und Finanzmanagement, aus.