Aufgrund der §§ 5 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. Seite 90, 93), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. Seite 582) und des § 41 der Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf vom 12. Dezember 2013 in der Fassung des Fünften Nachtrages vom 27. November 2023 hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf in ihrer Sitzung am 29. April 2024 für die Friedhöfe des Marktfleckens Frielendorf folgenden
Sechsten Nachtrag zur Satzung (Gebührenordnung)
beschlossen:
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf für die Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Linsingen, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel, Verna und Welcherod.
§ 1 erhält folgende Fassung:
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Linsingen, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel, Verna und Welcherod und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf vom 12. Dezember 2013 in der Fassung des Sechsten Nachtrages vom 28. Mai 2024 sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
Dieser Sechste Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung des Markfleckens Frielendorf tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig treten die dem Sechsten Nachtrag entgegenstehenden Bestimmungen der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für die Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Linsingen, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel, Verna und Welcherod vom 12. Dezember 2013 in der Fassung des Fünften Nachtrages vom 27. November 2023 außer Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.