am Montag, 19.05.2025, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Allendorf
| 1. | Bericht des Gemeindebrandinspektors über die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr |
| (MI-9/2025) |
| 2. | Flächennutzungsplan der Gemeinde Frielendorf 57. Änderung „Vor dem Leydesberg – Feuerwehrhaus“ für den Ortsteil Obergrenzebach- Aufstellungsbeschluss |
| (VL-73/2025) |
| 3. | Bebauungsplan Nr. 10 „Vor dem Leydesberg - Feuerwehrhaus Obergrenzebach“- Erweiterungsbeschluss |
| (VL-74/2025) |
| 4. | Satzung des Marktfleckens Frielendorf für den Saal am See |
| (VL-60/2025) |
| 5. | Gemeinsame Kleiderkammer für die Feuerwehr - Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung |
| (VL-192/2024) |
| 6. | Stellungnahme der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises zu Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025 |
| (VL-54/2025) |
| 7. | Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 |
| (VL-70/2025) |
| 8. | Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse 2020 und 2021 und Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO |
| (VL-76/2025) |
| 9. | Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO |
| (VL-81/2025) |
| 10. | Information über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten |
| (MI-10/2025) |
| 11. | Unterrichtungen, Anfragen, Anregungen |
| (MI-12/2025) |
| 1. | Stundung, Niederschlagung, Zahlungsaufschub, Ratenzahlung und Erlass von Ansprüchen |
| (MI-11/2025) |
Die Gemeindevertretung war durch die Einladung der Vorsitzenden Isabelle Vaupel vom 07.05.2025 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 19.05.2025 einberufen worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 19 vom 09.05.2025 sowie Nr. 20 vom 16.05.2025.
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Karsten Meiser gibt die Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung ab.
Gedenkminute für den verstorbenen Mitarbeiter Stefan Riemenschneider
Anmerkung: Zum Zeichen des Mitgefühls und der Anerkennung an den verstorbenen Mitarbeiter des Marktfleckens Frielendorf erheben sich die Anwesenden für eine Gedenkminute.
Anmerkung: Der Gemeindebrandinspektor informiert über die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr des Marktfleckens Frielendorf.
57. Änderung „Vor dem Leydesberg – Feuerwehrhaus“ für den Ortsteil Obergrenzebach- Aufstellungsbeschluss - VL-73/2025
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Frielendorf „Vor dem Leydesberg - Feuerwehrhaus“ für den Ortsteil Obergrenzebach.Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Obergrenzebach: Flur 15, Flurstück 5/6 (Ackerland, Vor dem Leydesberg, 28.271 m²), Flur 15, Flurstück 43 (Weg, Bergäcker, 1.064 m²) und eine Teilfläche von ca. 416 m² des Grundstückes Flur 11, Flurstück 24 (Weg, Ziegenloch, 8.953 m²). Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 29.335 m².Eine Teilfläche von ca. 4.000 m² soll als Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr (§ 5 Absatz 2 Nr. 2 und Absatz 4,§ 9 Absatz 1 Nr. 5 und Absatz 6 BauGB) ausgewiesen werden. Eine weitere Teilfläche von ca. 24.000 m² soll als M = Gemischte Baufläche (§ 1 Absatz 1 Nr. 2 BauNVO) ausgewiesen werden.Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Vor dem Leydesberg - Feuerwehrhaus Obergrenzebach“.Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Obergrenzebach: Flur 15, Flurstück 5/6 (Ackerland, Vor dem Leydesberg, 28.271 m²), Flur 15, Flurstück 43 (Weg, Bergäcker, 1.064 m²) und eine Teilfläche von ca. 416 m² des Grundstückes Flur 11, Flurstück 24 (Weg, Ziegenloch, 8.953 m²). Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 29.335 m².Eine Teilfläche von ca. 4.000 m² soll als Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr (§ 5 Absatz 2 Nr. 2 und Absatz 4, § 9 Absatz 1 Nr. 5 und Absatz 6 BauGB) ausgewiesen werden.Eine weitere Teilfläche von ca. 24.000 m² soll als MI = Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ausgewiesen werden. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Verfahren nach dem BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Der Haupt- und Finanzausschuss beantragt folgende Ergänzung im Entwurf der Satzung:Vereine mit Sitz im Marktflecken Frielendorf, die Ansprüche auf Förderung nach den Richtlinien für die Förderung von Vereinen und Kultureinrichtungen haben, erhalten bei nichtkommerziellen Veranstaltungen eine Reduzierung der Gebühren nach Absatz 4 Buchstaben a) – c) von 50 %. Nichtkommerzielle Veranstaltungen sind solche Veranstaltungen, bei denen kein Eintrittsgeld erhoben wird und kein Verkauf von Speisen oder Getränken während der Veranstaltung stattfindet.
Abstimmungsergebnis: 18 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Satzung des Marktfleckens Frielendorf für den Saal am See.Der Gemeindevorstand wird beauftragt die Gebühren im Sinne der Wirtschaftlichkeit jährlich zu prüfen und Vorschlage zur Anpassung an die Marktsituation zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 17 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 3 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Der beiliegende Entwurf der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Errichtung und Fortführung der IKZ Kleiderkammer wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt die Stellungnahme der Finanzaufsicht des Schwalm-Eder-Kreises zu Haushaltssatzung und -plan für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.
Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 zur Kenntnis.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Absatz 1 HGO die vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschlüsse 2020 und 2021, und erteilt zugleich dem Gemeindevorstand Entlastung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse und die Entlastung sind gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt zu machen, öffentlich auszulegen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt folgende Beschlüsse des Gemeindevorstandes bezüglich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten, gemäß § 100 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 10 der Haushaltssatzung des Marktfleckens Frielendorf zur Kenntnis:
| Bezeichnung | Kostenstelle | Betrag |
| Umrüstung der Sirenenstandorte auf Digitalfunktechnik - Erneute Bestandsaufnahme- APL Ergebnishaushalt | 02201001 | 4.500,00 € |
Anmerkung: Bürgermeister Nöll berichtet im Auftrag des Gemeindevorstandes über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf.