Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19. Mai 2025 einen Erweiterungsbeschluss für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Vor dem Leydesberg - Feuerwehrhaus Obergrenzebach“ beschlossen.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Obergrenzebach: Flur 15, Flurstück 5/6 (Ackerland, Vor dem Leydesberg, 28.271 m²), Flur 15, Flurstück 43 (Weg, Bergäcker, 1.064 m² und eine Teilfläche von ca. 416 m² des Grundstückes Flur 11, Flurstück 24 (Weg, Ziegenloch, 8.953 m²).
Der Planbereich hat eine Gesamtgröße von ca. 29.335 m².
Eine Teilfläche von ca. 4.000 m² soll als Fläche für den Gemeinbedarf – Feuerwehr (§ 5 Absatz 2 Nr. 2 und Absatz 4, § 9 Absatz 1 Nr. 5 und Absatz 6 BauGB) ausgewiesen werden.
Eine weitere Teilfläche von ca. 24.000 m² soll als M = Gemischte Baufläche (§ 1 Absatz 1 Nr. 2 BauNVO)
Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 2, Abs. 1, des BauGB.