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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 26/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Gefahr für Mensch, Tier und Natur

Die Herkulesstaude ist eine mehrjährige, krautige Staude mit sehr großen Blättern und kann bis zu vier Meter hoch werden. Ursprünglich stammt sie aus dem Kaukasus und wurde Ende des 19. Jahrhunderts als Zierpflanze in Gärten und Parks eingeführt. Heute findet man sie häufig an Weges-, Wiesen- und Waldrändern sowie an Gewässerufern.

Gegen Ende Juni/Anfang Juli reifen die Früchte und können sich durch Wind bis zu 100 Meter weit verbreiten. Eine Pflanze produziert bis zu 30.000 Samen, die acht bis zehn Jahre keimfähig bleiben. Dadurch breitet sich die Herkulesstaude sehr schnell aus und verdrängt heimische Pflanzenarten.

ACHTUNG Gesundheitsgefahr

Die gesamte Pflanze, insbesondere der Pflanzensaft, enthält phototoxische Substanzen. Bei Hautkontakt und anschließender Sonneneinstrahlung können innerhalb von 24 bis 48 Stunden schwere Hautreaktionen mit Blasenbildung auftreten. Die Verletzungen gleichen Verbrennungen dritten Grades, heilen häufig nur langsam ab und können sogar zu Klinikaufenthalt führen. Da der Riesenbärenklau (Herkulesstaude) während der gesamten Vegetationsperiode Pflanzensaft führt, besteht grundsätzlich von Frühjahr bis Herbst ein Gesundheitsrisiko.

Besonders gefährdet sind Kinder beim Spielen, Erholungssuchende entlang von Wegen und Gewässern sowie Grundstückseigentümer und Gartenbesitzer, die die Pflanze ohne geeignete Schutzkleidung entfernen.

Wer ist zuständig?

Grundsätzlich ist jede Eigentümerin und jeder Eigentümer – ob privat oder kommunal – für das eigene Grundstück verantwortlich und trägt die Verkehrssicherungspflicht. Besteht durch die Herkulesstaude eine Gefahr für Dritte, sollte eine Beseitigung erfolgen. Bei Gefahrenlagen an Straßen, Feldwegen, Schulen oder Kindertagesstätten sind die örtlichen Ordnungsbehörden, mithin die Gemeinden im Rahmen der Gefahrenabwehr zuständig.

So lässt sich die Ausbreitung verringern
  • Bestände frühzeitig entfernen und eine Samenbildung verhindern.
  • Wurzeln mindestens 15 cm tief abstechen oder ausgraben.
  • Blüten- und Fruchtstände in einem Müllsack sammeln und über den Restmüll entsorgen – nicht über die Biotonne.
  • Pflanzenreste nicht in der freien Landschaft entsorgen.
  • Beim Transport von Pflanzenteilen keine Samen verstreuen.
  • Flächen regelmäßig kontrollieren und Jungpflanzen frühzeitig entfernen.
  • Regelmäßige Beweidung mit Rindern, Schafen oder Ziegen (sofern möglich)
Schutzmaßnahmen bei der Bekämpfung
  • Lange Kleidung, Handschuhe sowie Augen- und Gesichtsschutz tragen.
  • Die Pflanze möglichst bei bewölktem Wetter oder Regen entfernen, nicht bei starker Sonneneinstrahlung.
  • Direkten Kontakt mit dem Pflanzensaft vermeiden.
  • Nach möglichem Kontakt die betroffenen Hautstellen vor Sonne schützen.
Gemeinsam handeln

Da die Herkulesstaude bereits weit verbreitet ist, kann ihre weitere Ausbreitung nur durch ein langfristiges und gemeinsames Vorgehen von Gemeinde, Grundstückseigentümern, Landwirten und Nachbargemeinden wirksam eingedämmt werden. Nur durch konsequente Zusammenarbeit und einheitliches Handeln lässt sich eine nachhaltige Kontrolle und Reduzierung der Bestände erreichen.

Frielendorf, 17.06.2026
In Vertretung
gez. Vaupel
Vaupel, Erste Beigeordnete