Die bei den Kommunalwahlen in den Ortsbeirat Verna des Marktfleckens Frielendorf gewählte Bewerberin über den Wahlvorschlag:
Nr. 20 - Dorfliste Verna, DLV
lfd. Nr. 7, Frau Ramona Nickel hat mit Schreiben vom 23.06.2026 ihr Mandat niedergelegt zum 19.06.2026.
Nach § 34 Absatz 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen an die jeweilige Stelle nach.
Nach § 34 Absatz 3 KWG stelle ich fest, dass in den Ortsbeirat Verna des Marktfleckens Frielendorf nachrückt:
Nr. 20 – Dorfliste Verna, DLV
lfd. Nr. 4, Frau Nadja Hellwig, Frielendorf, 138 Stimmen.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben (§§ 25 und 34 KWG). Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.
Der Einspruch ist beim Wahlleiter Michael Bühn, schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.