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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 29/2024
Rathaus und Politik
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Bauleitplanung des Marktfleckens Frielendorf

Bebauungsplan Nr. 5 „Bestattungswald Ohetal“

Gemarkung Verna, Ortsteil Welcherod

In-Kraft-Treten des Bebauungsplanes

Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf hat den Bebauungsplan Nr. 5 „Bestattungswald Ohetal“ gemäß § 9 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 81 Hessischer Bauordnung (HBO) in ihrer Sitzung am 24. Juni 2024 gemäß § 10 Absatz 1 BauGB als Satzung beschlossen und die Begründung hierzu gebilligt.

Der Bebauungsplan und die Begründung hierzu werden in der Gemeindeverwaltung Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf, Bauamt, Zimmer 15, während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Bebauungsplan tritt mit Vollendung dieser Bekanntmachung in Kraft.

Gemäß § 215 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs gem. § 215 Absatz 1 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 44 Absatz 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Entschädigungsberechtigte nach § 44 Absatz 3 BauGB Entschädigung verlangen kann, wenn die in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt. Nach § 44 Absatz 4 BauGB erlischt der Entschädigungsanspruch, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die o.g. Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Frielendorf, 15. Juli 2024
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Frielendorf
gez. Nöll, Bürgermeister