Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 3. März 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 10 „Feuerwehrhaus“ für den Ortsteil Obergrenzebach beschlossen.
Der Planbereich soll als Fläche für den Gemeinbedarf - Feuerwehr- ausgewiesen werden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB besteht in der Zeit vom
19. Januar bis 2. Februar 2026
die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren, die Pläne zu erörtern und sich hierzu zu äußern.