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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 31/2024
Rathaus und Politik
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Öffentliche Zustellung

nach § 1 des Hessischen Verwaltungszustellungsgesetzes (HessVwZG) vom 14.02.1957 (GVBI. I S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 13. Dezember 2012 GVBI S. 622), i.V.m. § 10 Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes (VwZG) vom 12.08.2005, zuletzt geändert durch den Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 18. Juli 2017 (BGBI I S. 2745).

Herr Holger Bierwirth, zuletzt wohnhaft Alte Bahnhofstraße 1 in 34621 Frielendorf, haben wir mit dem Dokument vom 20.06.2024 mit dem Aktenzeichen VA-24-FR-0151 über den Sachverhalt informiert.

Die Zustellung des Dokuments an den Empfänger, eine(n) Vertreter(in) oder Zustellungsbevollmächtigte(n) war nicht möglich. Die Zustellung muss daher öffentlich erfolgen.

Das Dokument kann montags bis freitags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr beim Magistrat der Stadt Homberg (Efze) (Rathausgasse 1, 34576 Homberg (Efze), Gemeinschaftskasse, Zimmer Nr. 12) von dem Betroffenen oder seinem/seiner Bevollmächtigten (unter Vorlage eines Personalausweises oder ggf. mit Vollmacht) abgeholt werden.

Das Dokument gilt gem. § 10 Abs. 2 VwZG als zugestellt, wenn seit dem Tag der Bekanntmachung der Benachrichtigung zwei Wochen vergangen sind.

Homberg, den 23. Juli 2024
Der Gemeindevorstand
des Marktflecken Frielendorf
Im Auftrag
gez.
Siebert