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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 37/2025
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

- Öffentliche Bekanntmachung –
I. Bekanntmachung der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit gemäß § 97 Absatz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) öffentlich bekannt gemacht.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen nach § 97a HGO.

1. Nachtragshaushaltssatzung des Marktfleckens Frielendorf für das Jahr 2025

Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBI. Nr. 24/2025), hat die Gemeindevertretung am 30. Juni 2025 folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

erhöht um

EUR

vermindert um

EUR

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher EUR

auf nunmehr EUR

festgesetzt

a)

Im Ergebnishaushalt

im ordentlichen Ergebnis

die Erträge

236.500

18.847.218

19.083.718

die Aufwendungen

358.786

19.135.582

19.494.368

der Saldo

-288.364

-410.650

im außerordentlichen Ergebnis

die Erträge

92.800

92.800

die Aufwendungen

10.000

34.000

24.000

der Saldo

58.800

68.800

b)

im Finanzhaushalt

aus laufender Verwaltungstätigkeit

der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen

122.286

1.286.086

1.163.800

aus Investitionstätigkeit

die Einzahlungen

10.000

1.288.201

1.278.201

die Auszahlungen

5.059.500

5.172.500

der Saldo

-3.771.299

-3.894.299

aus Finanzierungstätigkeit

die Einzahlungen

0,00

0,00

die Auszahlungen

1.100.000

1.100.000

der Saldo

-.1.100.000

-1.100.000

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 30. Juni 2025 beschlossene Stellenplan.

§ 8

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen sowie im Rahmen der Kreditfinanzierungen, Vereinbarungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen zu treffen.

§ 9

Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Absatz 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Absatz 1 GemHVO übertragbar.

§ 10

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Absatz 1 HGO, wenn sie den Betrag von 25.000 EUR nicht überschreiten und die Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet ist. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.

Frielendorf, den 1. Juli 2025
(Siegel)
Der Gemeindevorstand des Marktfleckens Frielendorf
gez. Jens Nöll, Bürgermeister
II. Öffentliche Auslegung

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 97 Absatz 4 Hessische Gemeindeordnung (HGO) zur öffentlichen Einsichtnahme vom 17. September 2025 bis einschließlich 25. September 2025 während der Dienststunden

Montag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

im Rathaus des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf aus. Wir bitten Sie, sich an der Information im Erdgeschoss zu melden. Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit -plan für das Haushaltsjahr 2025 finden Sie auch auf der Homepage des Marktfleckens Frielendorf.

Frielendorf, den 8. September 2025
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Frielendorf
gez. Jens Nöll, Bürgermeister