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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 41/2024
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung vom 15.05.2023 die Aufstellung der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Hollenbach“ in der Gemarkung Spieskappel beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke:

Gemarkung Spieskappel, Flur 1, Flurstück 31/1, 13.478 m²,

Gemarkung Spieskappel, Flur 1 Flurstück 32/4, 17.428 m²,

Gemarkung Spieskappel, Flur 1, Flurstück 32/1, 211 m²,

Gemarkung Todenhausen, Flur 6, Flurstück 30/8, 3.126 m²

Inhalt des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für ein Sondergebiet Photovoltaik.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit von

Montag den 14. Oktober bis einschließlich Montag den 28. Oktober 2024

in der Gemeindeverwaltung Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf, Bauamt, Zimmer 17 während der üblichen Geschäftszeiten der Gemeindeverwaltung öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Frielendorf den 30. September 2024
Der Gemeindevorstand des Marktfleckens Frielendorf
in Vertretung
gez. Matheis
Matheis, Erster Beigeordneter