Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung ist das oberste Organ der Gemeinde und trifft die wichtigen Entscheidungen über die Angelegenheiten der Gemeinde. Die Anzahl der Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter in Frielendorf wurde in der Hauptsatzung auf 25 festgelegt.
Ortsbeiräte
Für jeden Ortsteil des Marktfleckens Frielendorf – Allendorf, Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Leimsfeld, Lenderscheid, Leuderode, Linsingen, Obergrenzebach, Schönborn, Siebertshausen/Lanertshausen, Spieskappel, Todenhausen, Verna, Welcherod – wird ein Ortsbeirat gebildet.
Vertretungsorgane im Schwalm-Eder-Kreis
Über die Wahlen auf kommunaler Ebene hinaus wird im Schwalm-Eder-Kreis der Kreistag gewählt. Der Kreistag ist die gewählte Vertretung des Landkreises.
Fristen
Die Wahlvorschläge sind spätestens am 69. Tag vor dem Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlleiter einzureichen. Für die Kommunalwahl läuft die Frist am Montag, 5. Januar 2026, 18:00 Uhr, ab.
Wegen der Möglichkeit der Mängelbeseitigung und im Hinblick darauf, dass die Einreichungsfrist in den Weihnachtsferien abläuft, ist es jedoch zweckmäßig und dringend ratsam, die Wahlvorschläge schon früher einzureichen.
Der Gemeindewahlausschuss wird in seiner Sitzung am Freitag, 16. Januar 2026, über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden.
Bei Fragen zu den Kommunalwahlen stehen der Besondere Gemeindewahlleiter Michael Bühn und die Stellv. Besondere Gemeindewahlleiterin Swetlana Kaiser telefonisch (05684 9999-91 und -93), per E-Mail (wahlen@frielendorf.de) oder persönlich gern zur Verfügung.