am Montag, 29.09.2025, 19:30 Uhr bis 20:11 Uhr, im Dorfgemeinschaftshaus Spieskappel
| 1. | Interkommunale Zusammenarbeit „Sicherheit bei Veranstaltungen“- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Kooperationsstelle Veranstaltungssicherheit Schwalm-Eder-Knüll (KVS S-E-K) |
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| (VL-105/2025) |
| 2. | Zukünftige Ausrichtung des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg |
| a) Übertragung der Verpflichtung zur Wasserversorgung gemäß § 30 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. V. m. § 50 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) |
| b) Erweiterung der Mitgliedschaft der Gemeinde Frielendorf auf den Bereich bzw. die Ortsteile Allendorf, Frielendorf, Gebersdorf, Lanertshausen, Leimsfeld, Lenderscheid, Leuderode, Linsingen, Obergrenzebach, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel und Todenhausen sowie die Übernahme der Wasserversorgungsanlagen und Wasserrechte gemäß einzelvertraglicher Regelung |
| (VL-145/2025) |
| 3. | Vereinheitlichung der Wasserversorgung in den Ortsteilen des Marktfleckens Frielendorf- Gemeinsamer Antrag der Fraktionen von SPD und CDU |
| (VL-149/2025) |
| 4. | Bestattungswald Welcherod- Kooperation mit den Waldinteressenten Verna und der FriedWald GmbH |
| (VL-143/2025) |
| 5. | Richtlinie für die Ausweisung von PV-Freiflächenanlagen im Marktflecken Frielendorf |
| (VL-141/2025) |
| 6. | Grundstücksangelegenheiten- Grundstücksverfügungen des Gemeindevorstandes |
| (MI-19/2025) |
| 7. | Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 HGO |
| (VL-150/2025) |
| 8. | Informationüber den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten |
| (MI-20/2025) |
| 9. | Unterrichtungen, Anfragen, Anregungen |
| (MI-21/2025) |
Die Gemeindevertretung war durch die Einladung der Vorsitzenden Isabelle Vaupel vom 17.09.2025 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 29.09.2025 einberufen worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 38 vom 19.09.2025 sowie Nr. 39 vom 26.09.2025.
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Karsten Meiser gibt die Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung ab.
1. Interkommunale Zusammenarbeit „Sicherheit bei Veranstaltungen“- Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Kooperationsstelle Veranstaltungssicherheit Schwalm-Eder-Knüll (KVS S-E-K)
VL-105/2025
Beschluss: Der Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur interkommunalen Zusammenarbeit im Bereich Sicherheit bei Veranstaltungen (KVS S-E-K) zwischen den Städten Homberg (Efze), Neukirchen und Schwarzenborn sowie den Gemeinden Frielendorf, Oberaula und Ottrau wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: a) Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschlussvorlage des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg ab „Die Verpflichtung zur Wasserversorgung nach § 30 Abs. 1 Hessisches Wassergesetz (HWG) i. V. m. § 50 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für den Bereich der Gemeinde Frielendorf und der Ortsteile (Eintragen Ortsteile) wird gemäß § 30 Abs. 2 Hessisches Wassergesetz (HWG) auf den Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg übertragen. Die Aufgabenübertragung erfolgt im Wege des als Anlage 1 beigefügten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg und der Gemeinde Frielendorf nach § 24 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) zum 1. Januar 2026. Mit der Aufgabenübertragung endet die bisherige örtliche Wasserversorgungssatzung (WVS) der Gemeinde Frielendorf. Gleichzeitig tritt eine neue einheitliche Wasserversorgungssatzung (WVS) des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg in Kraft.“
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: b) Die Gemeindevertretung lehnt folgenden Beschlussvorlage des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg ab: „Die Gemeindevertretung beschließt und beantragt, die Mitgliedschaft beim Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg auf die noch nicht versorgten Ortsteile Allendorf, Frielendorf, Gebersdorf, Lanertshausen, Leimsfeld, Lenderscheid, Leuderode, Linsingen, Obergrenzebach, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel und Todenhausen zum nächstmöglichen Zeitpunkt, spätestens zum Wirtschaftsjahr (einfügen: realistisch mögliches Wirtschaftsjahr) auszudehnen. Ziel ist eine langfristige und gesetzeskonforme Versorgung mit Trink- und Brauchwasser für alle Ortsteile von Frielendorf.Neben der Versorgung mit Trink- und Brauchwasser werden dem Wasserverband Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg auch die Wasserversorgungsanlagen in den entsprechenden Bereichen im Sinne des § 2, Begriffsbestimmungen der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Frielendorf und der §§ 2, 4 und 5 (Aufgabe; Unternehmen und Plan; Ausführung des Unternehmens) der Satzung des Wasserverbandes Gruppenwasserwerk Fritzlar-Homberg sowie die Wasserrechte für bestehende Gewinnungsgebiete übertragen.Details zur Übertragung von Anlagen und Rechten werden in separaten Verträgen geregelt.Die Verträge sind vor Beginn der Erweiterung der Mitgliedschaft zu fassen.“
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
VL-149/2025
Beschluss: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Konzept zur Vereinheitlichung der Wasserversorgung durch die Gemeinde selbst für alle Ortsteile des Marktfleckens Frielendorf, mit Ausnahme von Großropperhausen, zu erarbeiten.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Im Waldgebiet nördlich des Friedhofes in Welcherod, Flur 10, Flurstück 2/4 (siehe Anlage 1) wird auf einer Teilfläche von etwa 5 ha ein Bestattungswald in Kooperation mit den Waldinteressenten Verna als Waldeigentümer und der FriedWald GmbH als Verwaltungshelfer, eingerichtet.Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit der FriedWald GmbH einen Austauschvertrag und mit den Waldinteressenten Verna einen Nutzungsvertrag abzuschließen.Die Verwaltung erhält den Auftrag die Nutzungsordnung auszuarbeiten und der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Richtlinie für Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-Freiflächen-anlagen) im Marktflecken Frielendorf.
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt nachfolgende Beschlüsse des Gemeindevorstandes bezüglich- Erwerb, Tausch, Veräußerung und Belastung von Grundstücken,- Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von 2.500,00 €- Verkauf und Rückerwerb von Baugrundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Gebieten,gemäß § 1 Abs. 3 der Hauptsatzung zur Kenntnis:
Beschluss vom 28.07. 2025
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Nutzungsart | Baugebiet - Lage | Bemerkungen |
| Lenderscheid | 2 | 109/2 | Straße | Am Schwimmbad | Verkauf |
Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt folgende Beschlüsse des Gemeindevorstandes bezüglich über- und außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen, die den Betrag von 25.000 Euro nicht überschreiten, gemäß § 100 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in Verbindung mit § 10 der Haushaltssatzung des Marktfleckens Frielendorf zur Kenntnis:
| Bezeichnung | Kostenstelle | Betrag |
| Mulchen und Abmähen der Herkulesstaude am Ufer entlang der Ohe ab Kläranlage Frielendorf bis Kläranlage Verna - APL Ergebnishaushalt | 13201001 | 15.000,00 € |
Anmerkung: Bürgermeister Nöll berichtet im Auftrag des Gemeindevorstandes über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf