Die Gemeinde Frielendorf beabsichtigt, den öffentlichen Feldweg
Gemarkung Großropperhausen, Flur 4, Flurstück 41/3 (Weg, Klaushof)
nach § 6 Absatz 1 des Hessischen Straßengesetzes einzuziehen.
Für die Fläche existiert kein Verkehrsbedürfnis mehr, weil diese nicht mehr vom öffentlichen Verkehr genutzt wird.
Gegen die geplante Einziehung können Bedenken oder Einwendungen bis zum 26. Januar 2026 beim Gemeindevorstand der Gemeinde Frielendorf, Rathaus, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf, schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail (gemeinde@frielendorf.de) erhoben werden.