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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 46/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus - Information für Hundehalter

Aktuell müssen wir leider immer wieder feststellen, dass Hundehalter das Anmelden Ihres Hundes bei der Gemeinde versäumen. Wir möchten daher an die Verpflichtung zur Meldepflicht nach §10 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer im Gebiet des Marktflecken Frielendorf erinnern.

Aus der Anmeldung ergibt sich die Hundesteuer, welche eine Gemeindesteuer ist mit der das Halten von Hunden besteuert wird. Wie jede Steuer ist sie eine öffentlich-rechtliche Abgabe, der keine bestimmte Leistung (etwa das Reinigen der Straßen von Hundekot ) gegenübersteht und die nach dem Gesamtdeckungsprinzip zur Finanzierung aller kommunalen Aufgaben mitverwendet wird. Die Hundesteuer zählt zu den Aufwandsteuern.

Wer seinen Hund nicht anmeldet, handelt nach § 5 KAG Gesetz über kommunale Abgaben (KAG) ordnungswidrig, oder begeht im schlimmsten Fall eine strafbare Abgabenhinterziehung.

Wir appellieren daher im Rahmen der Steuergerechtigkeit an alle Hundebesitzer, Ihre Hunde anzumelden.

Frielendorf, im November 2024
Der Bürgermeister des
Marktfleckens Frielendorf
gez. Nöll