für die Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Schönborn, Siebertshausen,
Spieskappel, Verna und Welcherod
Aufgrund der §§ 5 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I Seite 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetztes vom 16. Februar 2023 (GVBl. Seite 90, 93), der §§ 1 bis 6 a und 9, 10 des Hessischen Gesetztes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. I Seite 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. Seite 582) und des § 41 der Friedhofsordnung des Marktfleckes Frielendorf vom 12. Dezember 2013 in der Fassung des Vierten Nachtrages vom 2. Februar 2023 hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf in ihrer Sitzung am 13. November 2023 für die Friedhöfe des Marktfleckens Frielendorf folgenden
Fünften Nachtrag zur Satzung (Gebührenordnung)
beschlossen:
Die Überschrift erhält folgende Fassung:
Gebührenordnung zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf für die Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel, Verna und Welcherod.
§ 1 erhält folgende Fassung:
Für die Inanspruchnahme (Benutzung) der Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel, Verna und Welcherod und ihrer Einrichtungen und Anlagen im Rahmen der Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf vom 12. Dezember 2013 in der Fassung des Fünften Nachtrages vom 27. November 2023 sowie für damit zusammenhängende Amtshandlungen (gebührenpflichtige Leistungen) werden Gebühren nach Maßgabe dieser Gebührenordnung erhoben.
Dieser Fünfte Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung des Markfleckens Frielendorf tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Gleichzeitig treten die dem Fünften Nachtrag entgegenstehenden Bestimmungen der Gebührenordnung zur Friedhofsordnung für die Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel, Verna und Welcherod vom 12. Dezember 2013 in der Fassung des Vierten Nachtrages vom 2. Februar 2023 außer Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.