Tagesordnung
öffentliche Sitzung
| 1. | 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
| (VL-171/2023) |
| 2. | Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; Kapitalerhöhung |
| (VL-163/2023) |
| 3. | Fünfter Nachtrag zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf |
| (VL-161/2023) |
| 4. | Fünfter Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf |
| (VL-162/2023) |
| 5. | Wahl einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm |
| (VL-172/2023) |
| 6. | Informationen über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten |
| (MI-27/2023) |
| 7. | Unterrichtungen, Anfragen, Anregungen |
Sitzungsverlauf
Die Gemeindevertretung war durch die Einladung der Vorsitzenden Isabelle Vaupel vom 01.11.2023 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 13.11.2023 einberufen worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 44 vom 03.11.2023 sowie Nr. 45 vom 10.11.2023.
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Karsten Meiser gibt die Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung ab.
öffentliche Sitzung
1. 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 - VL-171/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die 2. Nachtragshaushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2023.
2. Nachtragshaushaltssatzung des Marktfleckens Frielendorf für das Jahr 2023
Aufgrund des § 98 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBI. S. 915), hat die Gemeindevertretung am XXXXXXXXXXXX folgende Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
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| erhöht um EUR | vermindert um EUR | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge | |
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| gegenüber bisher EUR | auf nunmehr EUR festgesetzt |
| a) | Im Ergebnishaushalt |
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| im ordentlichen Ergebnis |
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| die Erträge | 385.150 |
| 17.220.039 | 17.605.189 |
| die Aufwendungen | -366.710 |
| -17.109.127 | -17.475.837 |
| der Saldo | 18.440 |
| 110.912 | 129.352 |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| die Erträge |
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| 52.000 | 52.000 |
| die Aufwendungen |
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| -25.950 | -25.950 |
| der Saldo |
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| 26.050 | 26.050 |
| b) | im Finanzhaushalt |
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| aus laufender Verwaltungstätigkeit |
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| der Saldo der Einzahlungen und Auszahlungen | 18.440 |
| 1.759.002 | 1.777.442 |
| aus Investitionstätigkeit |
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| die Einzahlungen |
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| 605.068 | 605.068 |
| die Auszahlungen | -1.804.000 |
| -2.036.500 | -3.840.500 |
| der Saldo | -1.804.000 |
| -1.431.432 | -3.235.432 |
| aus Finanzierungstätigkeit |
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| die Einzahlungen |
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| die Auszahlungen |
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| -1.195.073 | -1.195.073 |
| der Saldo |
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| -1.195.073 | -1.195.073 |
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen sowie im Rahmen der Kreditfinanzierungen, Vereinbarungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen zu treffen.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Absatz 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Absatz 1 GemHVO übertragbar.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Absatz 1 HGO, wenn sie den Betrag von 15.000 EUR nicht überschreiten und die Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet ist. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
2. Beteiligung an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH; Kapitalerhöhung - VL-163/2023
Beschluss: Die Gemeindevertretung des Marktfleckens Gemeinde Frielendorf stimmt der Erhöhung des Stammkapitals von 100.000 EUR auf 200.000 EUR durch Änderung des Gesellschaftsvertrages und der Anpassung des Konsortialvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH sowie dem Verzicht auf den Erwerb neuer Geschäftsanteile zu. Der Anpassung des Konsortialvertrages auch zu den weiter dargestellten Themen wird zugestimmt.Der Bürgermeister des Marktfleckens Frielendorf bzw. sein gesetzlicher Vertreter werden ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb umzusetzen und zur Umsetzung des Beschlusses einen Beauftragten gemäß Anlage B unter Befreiung von § 181 BGB zu bevollmächtigen, die notwendigen Beschlüsse zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH zur Erhöhung des Stammkapitals und zum Verzicht auf den Erwerb neuer Anteile an der KEAM zu fassen und alle weiteren Schritte zur Umsetzung einschließlich einer Anpassung des Konsortialvertrages auch zu weiteren Themen in die Wege zu leiten.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
3. Fünfter Nachtrag zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf - VL-161/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Fünften Nachtrag zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
4. Fünfter Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf - VL-162/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Fünften Nachtrag zur Gebührenordnung zur Friedhofsordnung des Marktfleckens Frielendorf für die Friedhöfe in den Ortsteilen Frielendorf, Gebersdorf, Großropperhausen, Lanertshausen, Lenderscheid, Leuderode, Schönborn, Siebertshausen, Spieskappel, Verna und Welcherod.
Abstimmungsergebnis: 22 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
5. Wahl einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm - VL-172/2023
Beschluss:
Die Gemeindevertretung wählt folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter der Gemeinde als Nachrücker/in in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm:Stellvertreter für die Vertreterin Renate Wiegand (CDU): Bernd Heer
Abstimmungsergebnis: 21 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
6. Informationen über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten - MI-27/2023
Anmerkung: Bürgermeister Nöll berichtet im Auftrag des Gemeindevorstandes über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastruktur-maßnahmen im Marktflecken Frielendorf.
Vorsitzende der Gemeindevertretung Isabelle Vaupel schließt die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf um 19:50 Uhr und bedankt sich bei den Zuschauer für Ihre Teilnahme.