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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 48/2024
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen

Von folgenden Grabstätten konnten die Angehörigen bzw. Sorgepflichtigen bisher nicht ermittelt werden:

Wahlgrabstätte

Elisabeth und Adam Curth, Grab-Nr. SIE – A – 1 – 28

Reihengrabstätte

Barbara Elisabeth Curth, Grab-Nr. SIE – A – 1 – 6

Gemäß § 37, der zur Zeit gültigen Friedhofsordnung für den Friedhof in Frielendorf, OT Siebertshausen, fordern wir die Angehörigen oder Sorgepflichtigen der vorgenannten Grabstätten auf, sich innerhalb von vier Wochen mit unserer Friedhofsverwaltung im Rathaus Frielendorf, Ziegenhainer Str. 2, in Verbindung zu setzen.

Sollten sich nach Ablauf dieser Frist keine Angehörigen bzw. Sorgeberechtigten gefunden haben, werden wir die Grabstätte einebnen und den Grabstein, ohne Entschädigungsanspruch, entsorgen. Hierzu sind wir aus Gründen der allgemeinen Sicherheit und Ordnung, insbesondere aber im Interesse der Sorgeberechtigten der benachbarten Gräber, verpflichtet.

Hinweise auf mögliche Sorgeberechtigte können bei der Friedhofsverwaltung telefonisch unter 05684/9999-13 angegeben werden.

Frielendorf, im November 2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Frielendorf
-Friedhofsverwaltung-
gez. Nöll, Bürgermeister