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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 51/2024
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen

Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93) und der §§ 1 bis 5a, 9 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf in ihrer Sitzung am 16. Dezember 2024 folgende

Gebührenordnung für das

„WellnessParadies am Silbersee“

beschlossen:

§ 1

Das „WellnessParadies am Silbersee“ wird als öffentliche Einrichtung betrieben. Die Gemeinde erhebt nach Maßgabe der folgenden Vorschriften Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme des „WellnessParadies am Silbersee“.

§ 2

(1) Gebührenpflichtig sind die Benutzer/-innen bzw. Besucher/-innen des „WellnessParadies am Silbersee“. Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Betreten des Schwimmbad- und Saunabereiches im „WellnessParadies am Silbersee“.

Sie ist spätestens mit dem Betreten der Bereiche durch das Lösen von Eintrittskarten zu entrichten. Der Zugang wird nur gegen Entrichtung der Gebühr gestattet.

(2) Ausgegeben werden Jahres-, Dreiundzwanziger-, Elfer- und Einzelkarten.

Jahreskarten berechtigen zum Besuch des „WellnessParadies am Silbersee“ an 12 aneinander folgenden Monaten während der Betriebstage, Dreiundzwanzigerkarten berechtigen zum Besuch des „WellnessParadies am Silbersee“ an dreiundzwanzig beliebigen Betriebstagen, Elferkarten berechtigen zum Besuch des „WellnessParadies am Silbersee“ an elf beliebigen Betriebstagen und die Einzelkarten zur Benutzung an einem Betriebstag.

Die Gebühr gilt jeweils für den in § 3 festgelegten Zeitraum. Ein Anspruch auf Öffnung der Einrichtung besteht nicht.

§ 3

Die Benutzungsgebühren werden wie folgt festgesetzt:

3. Gruppentarife Schwimmbad

§ 4

Diese Gebührenordnung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Gebührenordnung für das „WellnessParadies am Silbersee“ vom 31. Januar 2023 außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Frielendorf, 16. Dezember 2024
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Frielendorf
gez. Nöll
Nöll, Bürgermeister