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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 6/2024
Rathaus und Politik
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Bebauungsplan Nr. 21 "Waldkindergarten“ für den Ortsteil Frielendorf

(ohne Maßstab)

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 11. September 2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 "Waldkindergarten“ in der Gemarkung Frielendorf beschlossen.

Der Geltungsbereich befindet sich Ostwärts des Ortsteils Frielendorf im ehemaligen Zechengelände (Brikettfabrik).

Inhalt des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Fläche für die Errichtung eines Waldkindergartens.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit von

Montag, dem 12. Februar 2024 bis einschl. Montag, dem 26. Februar 2024

in der Gemeindeverwaltung Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, 34621 Frielendorf, Bauamt, während der üblichen Dienststunden der Gemeindeverwaltung öffentlich aus. Während dieser Zeit können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Frielendorf, 1. Februar 2024
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Frielendorf
Nöll, Bürgermeister