am Montag, 26.01.2026, 19:30 Uhr bis 20:04 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Obergrenzebach
| 1. | Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026 |
| (VL-2/2026) |
| 2. | Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029 |
| (VL-6/2026) |
| 3. | Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 |
| (MI-2/2026) |
| 4. | Befreiung von der Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 |
| (VL-5/2026) |
| 5. | Beteiligungsbericht gemäß § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) |
| (VL-202/2025) |
| 6. | Erweiterung des Baugebiets „Bruchäcker“- Antrag der SPD-Fraktion |
| (VL-7/2026) |
| 7. | Information über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten |
| (MI-1/2026) |
Die Gemeindevertretung war durch die Einladung der Vorsitzenden Isabelle Vaupel vom 14.01.2026 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 26.01.2026 einberufen worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 3 vom 16.01.2026 sowie Nr. 4 vom 23.01.2026.
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Karsten Meiser gibt die Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung ab.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die folgende Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2026.
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 2006 (GVBI. I S. 235), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. Februar 2024 (GVBl. 2024 Nr. 6), hat die Gemeindevertretung am XXX folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird im Ergebnishaushalt
| im ordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 20.034.308 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 20.219.727 EUR |
| mit einem Saldo von | -185.419 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis | |
| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 29.960 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 35.850 EUR |
| mit dem Saldo von | -5.890 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von -191.309 EUR, | |
| im Finanzhaushalt |
|
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 1.492.199 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der | |
| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.005.001 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.396.500 EUR |
| mit einem Saldo von | -6.391.499 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.500.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.067.200 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.432.800 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von | -2.466.500 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 280 v. H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 250 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 400 v. H.
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am XXX beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen sowie im Rahmen der Kreditfinanzierungen, Vereinbarungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen zu treffen.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Absatz 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Absatz 1 GemHVO übertragbar.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Absatz 1 HGO, wenn sie den Betrag von 25.000 EUR nicht überschreiten und die Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet ist. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung
so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2026 bis 2029.
Abstimmungsergebnis: 12 Ja-Stimme(n), 4 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt die vom Gemeindevorstand aufgestellte Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2027 bis 2029 zur Kenntnis.In der Ergebnis- und Finanzplanung sind Umfang und Zusammensetzung der voraussichtlichen Aufwendungen auf der Grundlage der vom Land Hessen bekannt gegebenen Orientierungsdaten sowie der Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die Deckungsmöglichkeiten darzustellen.Den Auszahlungen liegt das vom Gemeindevorstand aufgestellte Investitionsprogramm zugrunde.Nach § 101 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) ist die Ergebnis- und Finanzplanung der Gemeindevertretung mit dem Entwurf der Haushaltssatzung zur Unterrichtung vorzulegen. Dies ist in der Sitzung am 15. Dezember 2025 geschehen.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Verzicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 112b Absatz 1 HGO in Verbindung mit § 112a HGO. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt über den Verzicht zu informieren.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2025 gemäß § 123a HGO zur Kenntnis und beauftragt den Gemeindevorstand zu veröffentlichen, dass ein Beteiligungsbericht vorliegt, der eingesehen werden kann.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Beschluss: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Erweiterung des bestehenden Baugebiets „Bruchäcker“ zügig zu prüfen und vorzubereiten. Dabei soll auch die Zusammenarbeit mit einem bereitstehenden Investor geprüft werden.Es ist ein Konzept vorzulegen, das insbesondere jungen Familien, ortsverbundenen Bürgerinnen und Bürgern sowie Rückkehrwilligen den Erwerb von Baugrundstücken ermöglicht. Das Ergebnis ist der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en)
Anmerkung: Bürgermeister Nöll informiert über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterungen von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten.