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Frielendorfer Wochenblatt
Ausgabe 8/2024
Rathaus und Politik
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Bekanntmachungen - Bebauungsplan Nr. 5 "Bestattungswald Ohetal"

Bauleitplanung der Gemeinde Frielendorf

Bebauungsplan Nr. 5 „Bestattungswald Ohetal“

hier: Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. § 13 Absatz 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frielendorf hat in ihrer Sitzung am 15. Mai 2023 gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Bestattungswald Ohetal“ beschlossen.

Die Beschlussfassung zur Aufstellung der Änderung des o. g. Bebauungsplanes wurde im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 23/2023 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.

Wesentliches Planziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Waldfriedhofes für Urnenbestattungen. Die planungsrechtliche Stellung als Wald wird hierbei nicht verändert.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Verna, Flur 10, Flurstück 2/4 mit einer Größe von ca. 51.600 m².

Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist der nachstehenden Übersichtkarten zu entnehmen:

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Hirschling“ mit Begründung liegt in der Zeit von

Montag, 11. März, bis einschl. Montag, 15. April 2024,

im Rathaus des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, Bauamt, 34621 Frielendorf, während der üblichen Dienststunden (Montag und Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.

Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen.

Die Planunterlagen können entsprechend § 4a Absatz 4 BauGB zudem auf der Webseite des Marktfleckens Frielendorf (www.frielendorf.de/rathaus-politik/aktuelles/beteiligungsverfahren) eingesehen und abgerufen werden.

Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer 05684/9999-25 (Herr Wiegand) oder via E-Mail (bauamt@frielendorf.de) Auskunft gegeben.

Stellungnahmen können auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zu Protokoll gegeben werden.

Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.

Die Daten stellungnehmender Bürgerinnen und Bürger werden dauerhaft gespeichert.

Frielendorf, 15. Februar 2024
Der Gemeindevorstand
des Marktfleckens Frielendorf
gez. Nöll
Nöll, Bürgermeister