Die Gemeindevertretung der Gemeinde Frielendorf hat in ihrer Sitzung am 11.09.2023 gemäß § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 21 „Waldkita“ im Ortsteil Frielendorf beschlossen.
Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o. g. Bebauungsplanes wurde im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 44 vom 3. November 2023 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Wesentliches Planziel dieses Bebauungsplanes ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Neuerrichtung eines Waldkindergartens (Waldkita).
Zur Festsetzung gelangt eine Öffentliche Grünfläche - Wald gemäß § 5 und 9 BauGB mit der Zweckbestimmung „Waldkita“.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes befindet sich ostwärts der Gemeindestraßen „Ruhlbach“ und „Kohlenstraße“ hinter dem Bahndamm der derzeit stillgelegten Bahnstrecke von Schwalmstadt-Treysa nach omberg HHomberg (Efze), der ehem. „Berlin-Koblenzer-Eisenbahn“.
Der Geltungsbereich umfasst eine Teilfläche von ca. 5.150 m² des Grundstückes Gemarkung Frielendorf, Flur 3, Flurstück 2/17.
Lage und Abgrenzung des Plangebietes ist der nachstehend beigefügten Übersichtkarte zu entnehmen.
Nach § 13a Absatz 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Absatz 3 Nr. 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB abgesehen.
Zur Gewährleistung einer hinreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 Absatz 2 i. V. m. § 3 Absatz 2 BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Waldkita“, mit Begründung und Umweltbeitrag liegen in der Zeit von
Montag, den 16. März, bis einschl. Freitag, den 17. April 2026,
im Rathaus des Marktfleckens Frielendorf, Ziegenhainer Straße 2, Zimmer 25, 34621 Frielendorf, während der üblichen Dienststunden (Montag und Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr, Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr) sowie nach Vereinbarung zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.
Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:
Die Planunterlagen können entsprechend § 4a Absatz 4 BauGB zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de) und auf der Webseite des Marktfleckens Frielendorf (www.Frielendorf.de/AmtlicheBekanntmachungen) eingesehen und abgerufen werden.
Über den Inhalt wird auf Verlangen telefonisch unter der Rufnummer des Rathauses (05684-9999-17) oder via E-Mail (bauamt@frielendorf.de) Auskunft gegeben.
Nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 Absatz 7 BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürgerinnen und Bürger werden dauerhaft gespeichert.