am Montag, 05.02.2024, 19:30 Uhr bis 20:45 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Welcherod
Tagesordnung
öffentliche Sitzung
| 1. | Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 |
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| (VL-9/2024) |
| 2. | Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 |
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| (VL-10/2024) |
| 3. | Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 |
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| (MI-1/2024) |
| 4. | Beteiligungsbericht gemäß § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) |
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| (VL-205/2023) |
| 5. | Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 und Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO |
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| (VL-215/2023) |
| 6. | Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO |
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| (VL-216/2023) |
| 7. | Neufassung der Kurbeitragssatzung des Marktfleckens Frielendorf im Schwalm-Eder-Kreis |
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| (VL-214/2023) |
| 8. | VGZ Schwalm - Fortführung des Projektes nach Ende des Förderzeitraums ab 2025 |
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| (VL-1/2024) |
| 9. | Prämierung Fotowettbewerb anlässlich 50 Jahre Frielendorf |
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| (MI-2/2024) |
| 10. | Informationen über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten |
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| (MI-3/2024) |
| 11. | Unterrichtungen, Anfragen, Anregungen |
Die Gemeindevertretung war durch die Einladung der Vorsitzenden Isabelle Vaupel vom 24.01.2024 unter Mitteilung der Tagesordnung zu der Sitzung am 05.02.2024 einberufen worden.
Die öffentliche Bekanntmachung der Sitzung und der Tagesordnung erfolgte im Frielendorfer Wochenblatt Nr. 4 vom 26.01.2024 sowie Nr. 5 vom 02.02.2024.
Nach Eröffnung der Sitzung stellt die Vorsitzende fest, dass keine Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung sowie der Tagesordnung erhoben werden und die Gemeindevertretung nach der Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig ist. Die Verhandlung findet in öffentlicher Sitzung statt.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Karsten Meiser gibt die Beschlussempfehlungen für die Gemeindevertretung ab.
öffentliche Sitzung
1. Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 – VL-9/2024
Anmerkung: Während der Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt gibt die Vorsitzende der Gemeindevertretung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse des Marktfleckens Frielendorf ihren Vorsitz an Herrn stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung Horst Nachbar ab.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die folgende Haushaltssatzung mit Anlagen für das Haushaltsjahr 2024.
Haushaltssatzung des Marktfleckens Frielendorf für das Jahr 2024
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am XXXXXXXXXXXXX folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 18.200.565 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -18.141.239 EUR
mit einem Saldo von — 59.326 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf — 11.100 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf — -29.900 EUR
mit dem Saldo von — -18.800 EUR
mit einem Überschuss von — 40.526 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf — 1.490.275 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf — 1.372.018 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf — -4.734.500 EUR
mit einem Saldo von — -3.362.482 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — 0 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf — -1.211.645 EUR
mit einem Saldo von — -1.211.645 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des
Haushaltsjahres von — -3.083.852 EUR
festgesetzt.
Kredite werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe |
| (Grundsteuer A) auf — 365 v. H. |
| b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf — 365 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf — 380 v. H. |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, Kredite vorzeitig zu tilgen sowie im Rahmen der Kreditfinanzierungen, Vereinbarungen zur Steuerung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen zu treffen.
Jeder Teilhaushalt bildet ein Budget. Ausgenommen hiervon sind die Personal- und Versorgungsaufwendungen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen bilden ein eigenes Budget. Zahlungswirksame Mehrerträge eines Budgets können zur Deckung von Mehraufwendungen des gleichen Budgets gemäß § 19 Absatz 2 GemHVO herangezogen werden. Die Ansätze für Aufwendungen in den Budgets sind gemäß § 21 Absatz 1 GemHVO übertragbar.
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich im Sinne des § 100 Absatz 1 HGO, wenn sie den Betrag von 15.000 EUR nicht überschreiten und die Deckung im Rahmen des Gesamthaushaltes gewährleistet ist. In diesen Fällen wird der Gemeindevorstand ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Aufwendungen und Auszahlungen zu erteilen; er hat die Gemeindevertretung so bald wie möglich davon in Kenntnis zu setzen.
| Abstimmungsergebnis: | 17 Ja-Stimme(n), 2 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) |
2. Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 — VL-10/2024
Anmerkung: Während der Beratung und Beschlussfassung über den Tagesordnungspunkt gibt die Vorsitzende der Gemeindevertretung gemäß § 21 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse des Marktfleckens Frielendorf ihren Vorsitz an Herrn stellvertretenden Vorsitzenden der Gemeindevertretung Horst Nachbar ab.
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027.
| Abstimmungsergebnis: | 18 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 2 Stimmenthaltung(en) |
3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 - MI-1/2024
Anmerkung: Die Gemeindevertretung nimmt die vom Gemeindevorstand aufgestellte Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2025 bis 2027 zur Kenntnis.
4. Beteiligungsbericht gemäß § 123a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) - VL-205/2023
Beschluss: Die Gemeindevertretung nimmt den Beteiligungsbericht 2023 gemäß § 123a HGO zur Kenntnis und beauftragt den Gemeinde-vorstand zu veröffentlichen, dass ein Beteiligungsbericht vorliegt, der eingesehen werden kann.
| Abstimmungsergebnis: | 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) |
5. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2018 und Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO - VL-215/2023
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Absatz 1 HGO den vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschluss 2018 und erteilt zugleich dem Gemeindevorstand Entlastung für das Haushaltsjahr 2018. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sind gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt zu machen, öffentlich auszulegen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
| Abstimmungsergebnis: | 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) |
6. Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2019 und Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß § 114 HGO - VL-216/2023
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 114 Absatz 1 HGO den vom Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschluss 2019 und erteilt zugleich dem Gemeindevorstand Entlastung für das Haushaltsjahr 2019. Der Beschluss über den Jahresabschluss und die Entlastung sind gemäß § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekannt zu machen, öffentlich auszulegen und der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
| Abstimmungsergebnis: | 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) |
7. Neufassung der Kurbeitragssatzung des Marktfleckens Frielendorf im Schwalm-Eder-Kreis - VL-214/2023
Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt die als Anlage beigefügte Kurbeitragssatzung des Marktfleckens Frielendorf im Schwalm-Eder-Kreis.
| Abstimmungsergebnis: | 17 Ja-Stimme(n), 3 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) |
8. VGZ Schwalm - Fortführung des Projektes nach Ende des Förderzeitraums ab 2025 - VL-1/2024
Beschluss: Die Gemeindevertretung stimmt der Fortführung des Projektes VGZ Schwalm ab dem Jahr 2025 in der bisherigen Zusammensetzung der Mitgliedskommunen auf Basis einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung für die Dauer von weiteren 5 Jahren zu. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind gemäß dem Kostenverteilungsschlüssel in den Haushalten der Gemeinde für die Jahre 2025 bis 2029 einzustellen.Sollte die geplante Erweiterung nach Abschluss der Gespräche mit den noch nicht im VGZ Schwalm organisierten Kommunen umgesetzt werden, ist eine erneute Beschlussfassung erforderlich.
| Abstimmungsergebnis: | 20 Ja-Stimme(n), 0 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) |
9. Prämierung Fotowettbewerb anlässlich 50 Jahre Frielendorf -MI-2/2024
Anmerkung: Bürgermeister Jens Nöll prämiert die Gewinner und Teilnehmer des Fotowettbewerbs anlässlich des 50-jährigen Jubiläums des Marktfleckens Frielendorf.
10. Informationen über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterung von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten - MI-3/2024
Anmerkung: Bürgermeister Nöll berichtet im Auftrag des Gemeindevorstandes über den Stand und den Fortgang von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen im Marktflecken Frielendorf mit Kostenübersicht und Erläuterungen von evtl. entstandenen Mehr-/Minderkosten in einem festen Tagesordnungspunkt.
Vorsitzende der Gemeindevertretung Isabelle Vaupel schließt die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung des Marktfleckens Frielendorf um 20:45 Uhr und bedankt sich bei den Zuschauer für Ihre Teilnahme.