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Wochenspiegel Dom- und Kaiserstadt Fritzlar
Ausgabe 10/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

SATZUNGSÄNDERUNG

Aufgrund der §§ 5, 20, 51 Nr. 6 und 93 Abs. 1 der Hessischen

Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24) und der §§ 1, 2 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. 2013 S. 134) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Fritzlar in ihrer Sitzung vom 12.12.2025 folgende Satzungsänderung beschlossen:

1.

Tageskarten:

1.1

Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres

4,50 €

1.2

Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

3,00 €

2.

Zehnerkarten:

2.1

Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres

35,00 €

2.2

Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

20,00 €

3.

Saisonkarten

3.1

Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres

110,00 €

3.2

Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

50,00 €

3.3

Schüler, Azubis, Studierende bis 25 J., Inhaber der Jugendleiter-Card, Ehrenamtskarte, Wehr-/Bufdi, Sozialhilfe-/Bürgergeld-Empfänger, Schwerbehinderte ab 70 %

60,00 €

3.4

Familienbadekarte

Gilt für Familien, die aus mindestens einem Elternteil und dessen Kindern bestehen und im selben Haushalt leben.

Als Familien gelten Ehepaare, Lebensgemeinschaften (auch gleichgeschlechtlich), Alleinerziehende sowie Patchworkfamilien. Als Kinder zählen alle im Haushalt lebenden leiblichen, Stief- oder Adoptivkinder, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres.

Die Familien-Saisonkarte umfasst maximal 2 Erwachsene und 3 Kinder. Für jedes weitere Kind wird ein Aufpreis von 15 € berechnet.

130,00 €

4.

Schüler- und Gruppenkarten

4.1

Schulklassen unter Aufsicht eines Lehrers je Schüler

1,50 €

4.2

Grundwehrdienstleistende und Zeit- und Berufssoldaten in geschlossenen Gruppen (im Rahmen des Dienstsportes), je Person

2,00 €

4.3

Schwimmvereine nach vorheriger Anmeldung und Bahnbelegung

1,50 €

4.4

Aktive Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren der Stadt Fritzlar

Freier Eintritt

4.5

Begleitperson von Blinden oder außergewöhnlich Gehbehinderten (Merkzeichen „a.G.“ oder „B“)

Freier Eintritt

5.

Weitere Ermäßigungen:

5.1

Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird keine Gebühr erhoben.

5.2

Besitzer der MeineCard oder AuszeitCard bekommen einmalig kostenlosen Zutritt je Saison.

In den vorgenannten Gebühren ist die Benutzung einer Wechselkabine sowie der Sammelumkleideräume enthalten. Ebenfalls enthalten ist die Mehrwertsteuer in der gesetzlich festgesetzten Höhe.

Die Zugehörigkeit zu den Personengruppen nach Ziff. 1.2, 2.2, 3.2, und 6 ist auf Verlangen durch Vorlage eines entsprechenden Ausweises (Bescheinigung u. ä.) nachzuweisen.

Sozialhilfe-/Bürgergeld-Empfänger im Sinne dieser Satzung ist jede Person, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhält.

Eintrittskarten gem. Ziff. 1.1, 1.2 gelten nur für das einmalige Betreten des Bades. Die Übertragung von Saison- und Familienbadekarten ist nicht gestattet und hat ihre Einziehung zur Folge.

10er Karten dürfen nur in der Saison des Erwerbs sowie in der darauffolgenden Saison eingesetzt werden. Danach verlieren sie ihre Gültigkeit.

Saison im Sinne des Punkt 3 ist der Zeitraum vom 1. Mai – 15. September eines Jahres. Dem Magistrat ist es vorbehalten, diesen Zeitraum aus organisatorischen, witterungsbedingten oder sonstigen Gründen zu verlängern oder zu verkürzen. Ein Eintritts-Gebührenerstattungsanspruch entsteht hierdurch nicht.

Gleiches gilt bei witterungs- oder organisatorisch bedingten Einschränkungen der täglichen Öffnungszeit.

Die vorstehende Gebührensatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 17.02.2011 außer Kraft.

Fritzlar, den 12.12.2025
Siegel Der Magistrat
Der Stadt Fritzlar
(Spogat)
Bürgermeister