Wer Musterstimmzettel benötigt, kann selbstverständlich nach wie vor im Wahlamt im Fritzlarer Rathaus (Zimmer 3.03) Musterstimmzettel für alle Wahlen erhalten.
Nachfolgend noch einmal die wesentlichen Grundsätze des Wahlrechts:
| 1. | Es können so viele Stimmen abgegeben werden, wie Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind. |
| (Stadtverordnetenversammlung - 37 Stimmen |
| Kreistag - 71 Stimmen |
| Ortsbeiräte je nach Größe - 5 / 7 Stimmen) |
| 2. | Im Rahmen der zur Verfügung stehenden Stimmenzahl können den Bewerberinnen und Bewerbern jeweils bis zu 3 Stimmen gegeben werden (Kumulieren). |
| 3. | Die Stimmen dürfen Bewerberinnen und Bewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen gegeben werden (Panaschieren). |
| 4. | Bei Vergabe von Personenstimmen müssen nicht alle Stimmen verteilt werden. Hier kann zusätzlich ein Listenkreuz bei einer Partei oder Wählergruppe erfolgen, wodurch alle restlichen Stimmen auf dieser Liste verteilt werden. |
| 5. | Wer überhaupt keine Einzelstimmen vergeben möchte, kann einen Wahlvorschlag auch unverändert annehmen, in dem er diese Liste in dem dafür vorgesehenen Kreis in der Kopfleiste ankreuzt. Damit werden alle Stimmen an die Kandidaten dieser Liste verteilt. |
| 6. | Wer eine Liste ankreuzt, kann einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten dieser Liste streichen. Diese Kandidatinnen und Kandidaten nehmen dann nicht an der Stimmenverteilung teil. |
| 7. | Die vorgenannten Stimmabgabemöglichkeiten können auch miteinander kombiniert werden. |
Sollten noch Fragen zu den Wahlmöglichkeiten bestehen, stehen die Mitarbeitenden des Wahlamtes hierfür jederzeit gerne zur Verfügung. Auch die Wahlvorstände am Wahlsonntag in den Wahllokalen können Fragen zum Wahlrecht noch beantworten.
Briefwahl kann noch bis Freitag, den 13. März 2026, 13:00 Uhr beantragt werden!
Da wegen des fortgeschrittenen Zeitpunktes eine Übersendung der Wahlunterlagen mit der Post nicht mehr in Betracht kommt, wird in der Regel seitens der Wählerin oder des Wählers eine vertraute Person als Bote in Anspruch genommen. Wichtig ist, dass diese Person einen Termin im Wahlamt vereinbart, den schriftlichen Wahlscheinantrag und auch eine Vollmacht zur Entgegennahme der Wahlunterlagen im Wahlamt vorlegt.
Wichtig ist des Weiteren, dass die Wählerin oder der Wähler dafür Sorge tragen muss, dass der Wahlbrief spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr beim Wahlamt eingeht, damit dieser bei der Auszählung Berücksichtigung findet.
Es empfiehlt sich daher, ab Donnerstag Wahlbriefe nicht mehr über die Post zu senden, sondern durch einen Boten den Brief in den Rathausbriefkasten einwerfen zu lassen.
Bei plötzlicher Erkrankung kann Briefwahl mit vorheriger Terminvereinbarung auch noch am Samstag vor der Wahl in der Zeit von 10:00 - 12:00 Uhr und am Wahlsonntag bis 15:00 Uhr im Wahlamt im Rathaus beantragt werden.
Für weitere Fragen steht die Gemeindewahlleiterin unter der Tel.-Nr. 05622 988-613 gerne zur Verfügung.
Zu folgenden Zeiten ist das Wahlamt am Wochenende besetzt:
| Freitag, 13. März 2026 | 08:00 - 13:00 Uhr |
| Zimmer 3.04, Tel. 05622 988-637 / 737 |
| Gemeindewahlleiterin, Zimmer 3.03, Tel. 05622 988-613 |
| Samstag, 14. März 2026 | 10:00 - 12:00 Uhr |
| Zimmer 3.04, Tel. 05622 988-637 / 737 |
| Gemeindewahlleiterin, Zimmer 3.03, Tel. 05622 988-613 |
| Sonntag, 15. März 2026 | 07:30 Uhr - Wahlende |
| Gemeindewahlleiterin, Zimmer 3.03, Tel. 05622 988-613 |
Sobald am Wahlabend die Schnellmeldungen aus den Wahllokalen im Rathaus eintreffen, werden diese umgehend auch der Öffentlichkeit über unsere Homepage www.fritzlar.de präsentiert.
Eine Veröffentlichung der Schnellmeldungen im Sitzungssaal des Rathauses findet nicht statt.
Für die Kommunalwahlen wird am Sonntagabend allerdings nur ein so genanntes Trendwahlergebnis veröffentlicht. Dieses setzt sich zusammen aus dem Ergebnis aller Stimmzettel, auf denen die Wählerinnen und Wähler nur ein Listenkreuz vorgenommen haben.
Die Auswertung der Personenstimmen erfolgt erst ab Montag, 09:00 Uhr im Rathaus und im Verwaltungsgebäude Dr.-Jestädt-Platz.
Die am Montag und evtl. Dienstag ermittelten Ergebnisse werden auf unserer Homepage veröffentlicht. Sollte das vorläufige amtliche Endergebnis am Montag um 18:00 Uhr noch nicht festgestellt sein, setzt sich die Arbeit entsprechend am Dienstag fort.
Um den Arbeitsablauf der Wahlauswertung zügig gestalten zu können, wird darum gebeten, von persönlichen und telefonischen Rückfragen bezüglich des Wahlergebnisses im Wahlamt abzusehen.