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Wochenspiegel Dom- und Kaiserstadt Fritzlar
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Die Grabmalprüfung auf den städtischen Friedhöfen steht wieder an – sie wird in der Zeit vom 15. April bis 19. April 2024 erfolgen.

Insgesamt werden dabei in Fritzlar, Obermöllrich und Züschen ca. 1.400 Grabstätten begutachtet.

Grabmalanlagen auf öffentlichen Friedhöfen sind einmal im Jahr im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht auf ihre Standsicherheit zu überprüfen.

Die Stadt Fritzlar hat hierfür die Firma „Grabmalprüfung Becker und Weißbach GbR“ damit beauftragt, die Standsicherheit der Grabmale auf dem Alten und Neuen Friedhof in Fritzlar und die Friedhöfe in Obermöllrich und Züschen durchzuführen.

Für die Prüfung entstehen den Grabnutzungsberechtigten keine Kosten.

Die Prüfungen dienen der Unfallverhütung und werden von Prüfungsberechtigten übernommen, die nach den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien VSG 4.7 unter Verweis auf die Richtlinien für die Erstellung und Prüfung von Grabmalen des Bundesinnungsverbands des Deutschen Steinmetz-, Stein und Holzbildhauerhandwerks vorgehen.

Nach Abschluss der Prüfungen erhält die Stadt Fritzlar (Friedhofsverwaltung) einen detaillierten Prüfungsbericht, in dem das Ergebnis der nicht standsicheren Grabmale mit Angabe der jeweiligen Prüflast dokumentiert wird. Alle Grabmale, die nicht standsicher sind, werden sicherheitshalber zusätzlich fotografiert und erhalten einen aufgeklebten Warnhinweis.

Die Nutzungsberechtigten der beanstandeten Grabmale werden durch die Friedhofsverwaltung im Anschluss an die Prüfung umgehend benachrichtigt.

Für weitere Fragen stehen Ihnen Frau Müller und Frau Gertenbach von der Friedhofsverwaltung (Tel.-Nr.: 05622/988625) gern zur Verfügung.