In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass. Soweit für die Einreise in ausländische Staaten kein Reisepass benötigt wird, genügt ein Personalausweis.
Hinweis: Viele Staaten verlangen bei der Einreise, dass der Reisepass über das Reiseende hinaus noch bis zu sechs Monate gültig sein muss. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig vor Antritt der Reise über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Passdokumente.
Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Personalausweis, Reisepass
aktuelles biometrisches Lichtbild
bei der Erstausstellung (auch bei der ersten Ausstellung nach Zuzug) sind weitere Unterlagen erforderlich, wie zum Beispiel Geburtsurkunde, Eheurkunde oder einen Nachweis über eine Namensänderung
bei Kindern benötigen Sie außerdem noch die Zustimmung beider erziehungsberechtigter Elternteile oder den Nachweis über das alleinige Sorgerecht.
Das Dokument hierfür finden Sie im Formularservice der Internetseite der Stadt Fritzlar (www.fritzlar.de)
Die Bearbeitungszeit je nach Ausweisdokument beträgt aktuell bis zu 6 Wochen.
Um in Eilfällen einen Reisepass innerhalb kürzester Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines „Expresspasses“. Die Lieferung erfolgt spätestens am darauffolgenden dritten Werktag.
Darüber hinaus gibt es in Ausnahmefällen die Möglichkeit der Erstellung von vorläufigen Ausweisdokumenten (entsprechende Nachweise z.B. Buchungsbestätigung wird bei Antragsstellung benötigt). Diese haben allerdings einen deutlich verkürzten Gültigkeitszeitraum und werden vor allem nicht von allen Staaten zur Einreise anerkannt.
Bei weiteren Fragen bezüglich der unterschiedlichen Ausweisdokumente oder vorzulegende Unterlagen zur Beantragung kontaktieren Sie bitte unser Einwohnermeldeamt unter:
05622 / 988 - 621,- 622,- 623, - 722
einwohnermeldeamt@fritzlar.de