Mit der neuen Saison haben sich diverse Änderungen ergeben. Sie finden nachfolgend alle notwendigen Informationen aufgeführt.
| Montag: | geschlossen |
| Dienstag bis Freitag: | 07:00 - 19:00 Uhr |
| Samstag und Sonntag: | 09:00 Uhr - 19:00 Uhr |
| - | Kassenautomat - hier nur Kartenzahlung (ab 01.05.2026) |
| - | Kioskkasse - hier nur Barzahlung (ab 01.05.2026) |
| - | Webshop https://shop-eder-auen-erlebnisbad.fritzlar.de/ – PayPal u.a. (ab Mitte KW 16 2026) |
| - | Bürgerinfo: Familiensaisonkarte und Saisonkarte ermäßigt - Kartenzahlung, Barzahlung |
| (ab 20.04.2026) |
Tageskarten (Kassenautomat, Kioskkasse, Webshop) | |
| Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres: | 4,50 € |
| Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: | 3,00 € |
Zehnerkarten (Kassenautomat, Kioskkasse, Webshop) | |
| Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres: | 35,00 € |
| Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: | 20,00 € |
Saisonkarten (Kassenautomat, Kioskkasse, Webshop) | |
| Personen nach Vollendung des 18. Lebensjahres: | 110,00 € |
| Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: | 50,00 € |
Nachfolgende Karten sind nur gegen Vorlage entsprechender Nachweise an der Bürgerinfo im Rathaus erhältlich. Bevorzugt EC-Zahlung, aber auch Barzahlung möglich.
Gern ab jetzt vorbestellen per Mail an: kuspo@fritzlar.de
Für die Vorbestellungen bis zum 13.04.2026 gilt Abholung ab 20.04.2026 zu den regulären Öffnungszeiten der Bürgerinformation.
Gilt für Familien, die aus mindestens einem Elternteil und dessen Kindern bestehen und im selben Haushalt leben. Als Familien gelten Ehepaare, Lebensgemeinschaften (auch gleichgeschlechtlich), Alleinerziehende sowie Patchworkfamilien. Als Kinder zählen alle im Haushalt lebenden leiblichen, Stief- oder Adoptivkinder, bis zur Vollendung des
25. Lebensjahres. Die Familien-Saisonkarte umfasst maximal 2 Erwachsene und 3 Kinder.
Gilt für Schüler, Azubis, Studierende bis 25 Jahre; Inhaber der Jugendleiter-Card oder Ehrenamtskarte; Wehrdienstleistende, Bundesfreiwilligendienstleistende, Sozialhilfe-/ Bürgergeld-Empfänger, Schwerbehinderte ab 70 % - gegen Vorlage entsprechender Nachweise.
Für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr wird keine Gebühr erhoben.
Eine Begleitperson von blinden und außergewöhnlich gehbehinderten Schwerbehinderten
(Nachweis a. G. oder B im Schwerbehindertenausweis) erhält freien Eintritt.
Die AuszeitCardPlus gilt auch bei uns. Sie zeigen einfach Ihre AuszeitcardPlus bei der Badaufsicht vor, um sofort in den Genuss des freien Eintritts zu kommen. Dieses Angebot kann einmal pro Jahr genutzt werden.
Wir wünschen allen Besucherinnen und Besuchern eine sonnige Freibadsaison 2026!