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Wochenspiegel Dom- und Kaiserstadt Fritzlar
Ausgabe 18/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Verkehr mit Taxen in der Stadt Fritzlar.

Aufgrund des § 51 des Personenbeförderungsgesetzes (PbefG) in der Fassung vom 08.08.1990 (BGBl. I S. 1690) in Verbindung mit § 2 der Verordnung über die Zuständigkeit nach dem PbefG vom 10.10.1997 (GVBI. I S. 370) in den jeweils geltenden Fassungen wird verordnet:

Der § 2 (1) der o. a. Verordnung wird gemäß Magistratsbeschluss vom 14.04.2025 wie folgt geändert:

1.

Der Grundpreis beträgt

3,90 EURO

2.

Fahrpreis pro Besetztkilometer an Werktagen von Montag bis Freitag in der Zeit von 06:00 - 22:00 Uhr (Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt je 100 m 0,22 EURO)

2,50 EURO

Fahrpreis pro Besetztkilometer in den übrigen Zeiten

2,60 EURO

3.

Wartezeit pro Stunde an Werktagen von Montag – Freitag in der Zeit von 06:00 - 22:00 Uhr (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten); Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede Minute 0,53 EURO. Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.

35,00 EURO

Wartezeit pro Stunde in den übrigen Zeiten (einschließlich verkehrsbedingter Wartezeiten); Die Schalteinheit des Fahrpreisanzeigers beträgt für jede Minute 0,60 EURO. Die Pflichtwartezeit beträgt 30 Minuten.

39,00 EURO

4.

Zuschlag für Großraumtaxi (einmalig), wenn mehr als vier Personen gleichzeitig befördert werden.

7,00 EURO

Bei Fahrten über den Geltungsbereich dieser Rechtsverordnung hinaus, darf das frei vereinbarte Entgelt als Festpreis im Fahrpreisanzeiger angezeigt werden.

Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.

34560 Fritzlar, 22.04.2025
Der Magistrat
Hartmut Spogat
- Bürgermeister-