Um das „Zuparken“ der Wohngebiete durch Hessentagsbesucher zu verhindern, sollen die Wohngebiete nur mit Zufahrtsgenehmigung erreichbar sein.
Für die Bewohner der Altstadt ist die Zufahrtsgenehmigung auch gleichzeitg der Parkausweis für den Parkplatz im Gewerbegebiet NORD.
Vor Erteilung der Zufahrtsgenehmigung ist ein schriftlicher Antrag auszufüllen.
Hierbei werden die aktuellen Daten zur Person, zum Kraftfahrzeug sowie zur Parksituation auf dem bewohnten Grundstück (Zone) abgefragt.
Unternehmen haben die Möglichkeit die Zufahrt für sämtliche Zonen, in denen Einsätze möglich werden könnten, zu beantragen. Denken Sie hierbei bitte auch an Zufahrtsgenehmigungen für Lieferanten/Unternehmen aus anderen Orten.
Firmen und Büros bitten wir an Zufahrtsgenehmigungen für Ihre Mitarbeiter zu denken.
Auch Gebiete, die in der Karte nicht farbig markiert frei zugänglich.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich gern an die Mitarbeiter des Ordnungsamtes.
Nutzen Sie gern den hier abgedruckten QR-Code, um ins Anmeldeportal zu gelangen.
Den Link zur Stellung des Antrags finden Sie außerdem auf unserer Homepage www.fritzlar.de unter der Rubrik:
rathaus-politik/veroeffentlichungen/pressemitteilungen/bewohnerparkzonen-hessentag/
Sollten Sie keinen Onlinezugang haben, benutzen Sie bitte das rückseitige Formular.