Ab dem 01. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe können bis zum Ende der Gültigkeit weiterverwendet werden.
Kinder erhalten dann entweder einen Personalausweis und/oder einen Reisepass. Der Personalausweis wird allerdings nicht von allen Ländern zur Einreise anerkannt.
Infos für die Einreisebestimmungen aller Länder erhalten sie über das Auswärtige Amt: www.auswaertiges-amt.de.
Die Bearbeitungszeit für den Reisepass liegt derzeit bei ca. 4 Wochen, die vom Personalausweis bei 2 Wochen. Bitte beantragen Sie deshalb rechtzeitig ein neues Dokument.
| - | Alter Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass |
| - | Geburtsurkunde |
| - | Aktuelles biometrisches Lichtbild |
| - | Einverständniserklärung von beiden Erziehungsberechtigten (www.fritzlar.de unter Formulare) |
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| o Bei Personalausweis bis 16 Jahren |
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| o Bei Reisepass bis 18 Jahren |
Die persönliche Vorsprache eines Erziehungsberechtigten, sowie des Kindes ist erforderlich (unabhängig vom Alter des Kindes).
Weitere Informationen bezüglich der Abschaffung des Kinderreisepasses finden Sie unter www.bmi.bund.de.