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Wochenspiegel Dom- und Kaiserstadt Fritzlar
Ausgabe 23/2024
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Allgemein

Briefwahlunterlagen

Sollten Sie am Wahltag verhindert sein, besteht noch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen. Anträge werden vom Wahlbüro im Rathaus bis Freitag, den 7. Juni 2024 um 13:00 Uhr oder bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung sogar am Samstag von 10:00 bis

12:00 Uhr und noch am Wahltags Sonntag bis 15:00 Uhr entgegengenommen. Hier empfehle ich selbstredend aber die Abholung durch eine beauftragte Person mittels Vollmacht, da eine Zustellung auf dem Postweg nicht mehr rechtzeitig erfolgen kann. Diese Vollmacht muss von der beantragenden Person handschriftlich unterzeichnet sein. Hierfür kann bspw. die Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen beim Wahlamt spätestens am Sonntag 09.06.2024 um 18:00 Uhr eingegangen sein. Nutzen Sie hierfür am besten den Briefkasten direkt am Rathaus, dieser wird regelmäßig und letztmalig am Wahlsonntag um 18:00 Uhr geleert.

Dienst im Wahlamt

Das Wahlamt hat am Wochenende zu folgenden Zeiten geöffnet:

Freitag, 07.06.2024

von 8:30 – 13:00 Uhr

(Tel. 988-637

oder -737)

Samstag, 08.06.2024

von 10:00 – 12:00 Uhr

(Tel. 988-637

oder -737)

Sonntag, 09.06.2024

ab 7:30 – 18:00 Uhr

(Tel. 988-637

oder -737)

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes jederzeit gern zur Verfügung.

Besonderer Hinweis für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler

Die Stadt Fritzlar ist bemüht, barrierefreie Wahllokale auszuwählen, damit auch Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen an der Urnenwahl teilnehmen können.

Wählerinnen und Wähler, die aufgrund der Örtlichkeit Schwierigkeiten haben, ihr Wahllokal aufzusuchen, können einen Wahlschein beantragen, mit dem sie auch in jedem anderen Wahllokal und damit auch in den oben genannten wählen können. Hierfür gelten die Regelungen zur Briefwahlbeantragung entsprechend.

Hilfe für Sehbehinderte

Als Besonderheit an den Stimmzetteln zur Europawahl wird allen Wählerinnen und Wählern auffallen, dass oben rechts ein Loch eingestanzt ist. Hierbei handelt es sich um eine Hilfe für Sehbehinderte, die über ihre Interessenverbände Schablonen erhalten können und hier den Stimmzettel durch das Stanzloch passgenau einlegen können. Hierdurch ist auch für diesen Wählerkreis eine Wahl ohne fremde Hilfe möglich.

gez. Kellner