Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum bei dringend erforderlichen Investitionen
Fördersatz 45 Prozent, max. 200.000 Euro
15.000 Euro Mindestinvestition für Investitionen und Anschaffungen
Schwerpunkt der Förderung ist laut Richtlinie die Gaststätte als Treffpunkt für die ländliche Bevölkerung und als Anziehungspunkt für Tourismus.
Das Sonderprogramm Gaststätten unterstützt bauliche Investitionen, die Anschaffung langlebiger Investitionsgüter und Aufwendungen in moderne elektronische Systeme, die dazu beitragen, Gastronomiebetriebe in ländlichen Regionen zu unterstützen und zu stärken.
Die Förderung richtet sich an Gastronomen / Gastronomiebetriebe, die ganzjährig (kein Saisonbetrieb) einen Restaurantbetrieb anbieten und öffentlich zugänglich sind. Neben der Möglichkeit der Verköstigung, müssen auch entsprechende Räumlichkeiten mit Sitzplätzen vorhanden sein. Hierzu können nur (Eis-) Cafés zählen, die Speisen und Getränke ganzjährig anbieten.
Bei allen Investitionen gilt, dass sie zum Erhalt oder der Steigerung der Attraktivität der Gaststätte beitragen müssen. Hierbei muss es sich um einen aktiven Geschäftsbetrieb handeln. Existenz- oder Neugründungen werden nicht gefördert.
Gefördert wird nur der Betreiber (Eigentümer und Pächter). Vereine oder andere Eigentümer, die eine Gaststätte verpachtet haben, sind nicht förderfähig. Bei Pächtern als Antragssteller muss ein Pachtvertrag mit mindestes 5-jähriger Laufzeit bei Antragsstellung bestehen. Während dieser Laufzeit darf weder durch Verpächter oder Pächter eine Kündigung möglich sein.
Wichtig ist auch, dass das Vorhaben noch nicht begonnen wurde. Die erste Auftragsvergabe gilt als Beginn des Vorhabens.
Ab 10.06.2025 besteht die Möglichkeit zur Antragstellung. Anträge können bearbeitet werden, solange ausreichend Landesmittel zur Verfügung stehen.
Weitere Informationen finden Sie unter
https://www.wibank.de/sonderprogramm-gaststaetten
Bitte informieren Sie sich zunächst umfassend auf der angegebenen Website. Bei dann auftretenden Fragen können Sie sich gerne an folgende e-Mailadresse wenden: SoproGastro@wibank.de
Die Antragstellung erfolgt über das neue Antragsportal www.lawileportal-hessen.de