am Freitag, den 08.11.2024 von 15.00 bis 17.00 Uhr
auf dem Parkplatz vor dem städtischen Bauhof, Lachenweg 3, Fritzlar statt.
Zusätzlich können Sonderabfälle im wöchentlichen Wechsel zwischen dem Entsorgungszentrum Schwalm-Eder (ehem. Mülldeponie) in Wabern-Uttershausen und der Müllumschlagstation in Schwalmstadt jeweils dienstags in der Zeit von 13.00 bis 16.00 Uhr abgegeben werden. Die genauen Termine erfahren Sie unter zva-sek.de (Abfallkalender).
Sonderabfälle stellen auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung und ihrer Inhaltsstoffe eine besondere Gefahr für Mensch und Umwelt dar. Sie dürfen daher nicht mit anderen Abfällen entsorgt werden, sondern müssen getrennt erfasst und in speziellen Anlagen entsorgt werden.
Die getrennte Sammlung von Sonderabfall-Kleinmengen richtet sich an Haushalte, Gewerbebetriebe und den Dienstleistungsbereich.
Gewerbebetriebe und Dienstleistungsbereiche können allerdings nur dann teilnehmen, wenn nicht mehr als insgesamt 500 kg Sonderabfälle jährlich anfallen.
Wenn Sie mehr Sonderabfall haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Hessische Industriemüll GmbH, Am Lossewerk 9, 34123 Kassel, Tel. (05 61) 57 06 50 oder HIM GmbH, Abt. Kundenbetreuung, Waldstraße 11, 64584 Biebesheim, Tel. (0 62 58) 89 50.
Die Behälter
müssen dicht schließend sein, am zweckmäßigsten sind die Originalbehälter,
sollten einigermaßen sauber sein - das Sammelpersonal muss damit arbeiten,
dürfen nicht schwerer als 20 kg sein und nicht mehr als 20 Liter Fassungsvermögen haben.
Die Abfälle dürfen nicht mit anderen Stoffen vermischt werden.
Die angelieferte Menge darf 100 kg je Sammlung oder Sammeltag nicht überschreiten.
Die Sonderabfälle werden von geschultem Personal entsprechend den Vorgaben der Hessischen Industriemüll GmbH sortiert und verpackt. Je nach Art der Sonderabfälle werden diese wiederaufbereitet, die Wertstoffe herausgeholt, verbrannt (Sonderabfall-Verbrennung) oder endgelagert (Sonderabfalldeponie, Untertagedeponie).
Altmedikamente werden seit dem 01.07.1998 nicht mehr bei der Schadstoff-Sammlung entgegengenommen. Bitte geben Sie die Altmedikamente in Ihrer Apotheke ab!
Altöl kann beim Kauf von neuem Öl an die Verkaufsstelle zurückgegeben werden. Seit 01.07.1987 besteht eine gesetzliche Rücknahmepflicht, und zwar bis zur Menge des neu gekauften Verbrennungsmotoren- und Getriebeöls. Also Kassenbon aufheben! Die Annahme von Altöl bei der Sondermüllsammlung ist ausgeschlossen!
Dispersionsfarben (alle wasserlöslichen Farben) sind kein Sondermüll! Sie müssen mit Zement, Kalk oder Gips vermischt werden, damit sie völlig aushärten und können dann zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden.
Radioaktive Stoffe (auch bei Verdacht) dürfen von den Annahmestellen und Schadstoffmobilen nicht angenommen werden. Dazu zählen auch Gefäße, Gegenstände oder Päckchen, die mit dem Strahlenwarnzeichen
oder
oder der Aufschrift „radioaktiv“ oder „radioactive“ gekennzeichnet sind. Wenn Sie radioaktive Stoffe entsorgen wollen, wenden Sie sich bitte an das
Regierungspräsidium Kassel, Abteilung III – Umwelt- und Arbeitsschutz
Dezernat 33.1
Am Alten Stadtschloss 1
34117 Kassel
Tel.: 0561 / 106-3849
außerhalb der üblichen Dienstzeiten auch an die Feuerwehr oder die Polizei.
siehe alphabetische Auflistung!
Nicht zum Sondermüll gehören reststofffreie Behältnisse.
Reststofffrei bedeutet: spachtelrein und tropffrei.
Reststofffreie Verkaufsverpackungen mit dem „Grünen Punkt“ geben Sie in die „gelbe Tonne“, andere Behältnisse können mit dem Haus- bzw. Sperrmüll entsorgt werden.
Die Abgabe der Abfälle ist kostenfrei. In den Gebühren, die Sie jährlich für Ihre Abfallentsorgung bezahlen, sind diese Kosten bereits enthalten.
Abfallwirtschaft Lahn-Fulda, kostenfreie Servicenummer: (0800) 253 1000 oder
Email: info@a-lf.de
Stadt Fritzlar (Sachgebiet Abgabewesen)
Tel. (05622) 988-647 oder -677
UMWELT-TIP: Sonderabfälle vermeiden ist der beste Umweltschutz!
| A | L |
| Abbeizmittel | Lacke |
| Abflußreiniger | Lasuren |
| Akkus | Laugen |
| Alkohol | Leim |
| Alleskleber | Leuchtstoffröhren |
| Allzweckreiniger | Lösungsmittel |
| Anzünder |
|
| Autobatterien | M |
| Autopflegemittel | Make-up |
| Metallreinigungsmittel (Haushalt) |
| B | Methanol |
| Backofenreiniger | Möbelpflegemittel |
| Badewannenreiniger | Montageschaum |
| Batterien * | Mottenschutzmittel |
| Beizen |
|
| Benzin | N |
| Bitumen flüssig | Nagelhärter |
| Bleiakku | Nagellackentferner |
| Bleichmittel | Neonröhren |
| Bodenpflegemittel | Nitrolack |
| Bremsflüssigkeit | Nitroverdünnung |
| Brennspiritus |
|
| O |
| C | Öle |
| Chemikalien | Ölfarben |
| Ölverschmutzte Betriebsmittel (z. B. Lappen) |
| D |
|
| Desinfektionsmittel | P |
| Düngemittelreste | Pflanzenschutzmittel |
|
|
| E | R |
| Energiesparlampen | Rattengift |
| Entkalker | Reinigungsmittel |
| Rostfleckenentferner |
| F | Rostschutzmittel |
| Farben (Ausnahme: Dispersionsfarben (Wandfarben) |
|
| Fensterreinigungsmittel | S |
| Fette, mineralisch | Salmiak (Ammoniak) |
| Fette, pflanzlich oder tierisch (Fritierfett) | Sanitärreiniger |
| Feuerschutzmittel | Säuren |
| Fieberthermometer | Scheuerpulver |
| Fleckenmittel | Schneckenkörner |
| Formalin (Formaldehyd) | Schuhpflegemittel |
| Fotochemikalien | Sekundenkleber |
| Frostschutzmittel | Spachtelmasse |
| Spraydosen mit Restinhalt |
| G | Starterbatterien |
| Geschirrspülmittel |
|
| Gießharz | T |
| Gifte | Teppich- und Polstereiniger |
| Glasreiniger | Terpentin |
| Terpentinersatz |
| H | Thermometer |
| Haarpflegemittel | Tierpräparate (i. d. R. arsenhaltig) |
| Haushaltschemikalien | Tipp-Korrektur |
| Herbizide (Unkrautbekämpfungsmittel) | Trockenbatterien |
| Holzpflegemittel |
|
| Holzschutzmittel | U |
| Universalreiniger |
| I | Unkrautvernichtungsmittel (Herbizide) |
| Imprägniermittel | Unterbodenschutz |
|
|
| K | V |
| Kaltreiniger | Verdünnung |
| Klebstoffe |
|
| Kondensatoren | W |
| Körperpflegemittel | Wachse |
| Kosmetika | Wäschebleichmittel |
| Kunstharze | Waschmittel |
| WC-Reiniger |
| Weichspüler |
| Wühlmausköder |
|
|
| Z |
| Zweikomponentenkleber |
* Altbatterien können außerdem über den Handel jederzeit entsorgt werden.