Auszug aus den Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der Stadt Fritzlar
| 1. | Als Anerkennung für hervorragende Leistungen im Sport ehrt die Stadt Fritzlar gemäß nachstehenden Richtlinien jährlich Sportlerinnen und Sportler durch die Verleihung der Ehrennadel der Stadt Fritzlar. |
| 2. | Die Ehrennadel wird in Silber verliehen, sie hat einen Durchmesser von 10 mm und zeigt auf der Vorderseite das Wappen der Stadt Fritzlar, Schriftbild im Wechsel geschrieben: Ehrennadel der Stadt Fritzlar. |
| 3. | Zur Ehrennadel wird eine Besitzurkunde vergeben. |
| 4. | Die Ehrennadel wird einmal im Jahr in würdiger Form durch den Bürgermeister der Stadt Fritzlar überreicht. |
| 1. | Die Vereine/Institutionen schlagen dem Magistrat der Stadt Fritzlar Sportler, die sich im Rahmen dieser Richtlinien ausgezeichnet haben, zur Ehrung vor. |
| 2. | Die Entscheidung über durchzuführende Ehrungen ist in jedem Einzelfall dem Magistrat der Stadt Fritzlar vorbehalten. |
| 3. | Mit der Ehrennadel kann nur ausgezeichnet werden, wer seinen ständigen Wohnsitz in der Stadt Fritzlar hat oder dem/der antragstellenden Fritzlarer Verein/Institution angehört. |
| 4. | Die Ehrennadel wird für folgende sportliche Leistungen verliehen: |
| • für den ersten Platz bei einem Bezirks-/Regionalentscheid | |
| • für den ersten bis sechsten Platz bei einer Landesmeisterschaft | |
| • für den ersten bis sechsten Platz bei deutschen Meisterschaft | |
| • für die Teilnahme an Länderkämpfen auf internationaler Ebene | |
| • für die fünfmalige Teilnahme an bundesweiten Länderkämpfen | |
| • für die fünfmalige Teilnahme an einer deutschen Meisterschaft | |
| • für die Teilnahme an Welt- und Europameisterschaften und den Olympischen Spielen | |
| • für den zweiten bis sechsten Platz bei einem Länderkampf auf internationaler Ebene mit einem Land, das in etwa die gleiche Einwohnerzahl wie die Bundesrepublik Deutschland aufweist. | |
| 5. | Die Ehrennadel wird an denselben Sportler nur einmal verliehen. Im Wiederholungsfall |
| Erfolgt die Auszeichnung durch Überreichung einer Urkunde und einem kleinen Präsent. | |
| 6. | Bei besonderen sportlichen Leistungen im Rahmen von Länderkämpfen auf internationaler Ebene und den Olympischen Spielen bleibt dem Magistrat vorbehalten, die Leistung mit einer Ehrenplakette der Stadt Fritzlar zu würdigen. |