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Wochenspiegel Dom- und Kaiserstadt Fritzlar
Ausgabe 6/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

auch in diesem Jahr möchten wir Sie daran erinnern, dass gemäß § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) das Schneiden oder auf-den-Stock-Setzen von Hecken, lebenden Zäunen, Gebüschen und anderen Gehölzen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten ist.

Dieses Gesetz dient dem Schutz unserer heimischen Vogelarten, deren Nist- und Brutplätze während dieser Zeit nicht beschädigt oder zerstört werden dürfen. Bitte tragen Sie aktiv zum Erhalt der Artenvielfalt bei, indem Sie auf Schnittmaßnahmen in diesem Zeitraum verzichten.

Schonende Pflege- und Formschnitte, die das Wachstum nicht wesentlich beeinträchtigen, sind weiterhin erlaubt. Falls Sie unsicher sind, welche Maßnahmen zulässig sind, stehen Ihnen die örtlichen Naturschutzbehörden gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung zum Schutz unserer Natur!