die Tage werden länger, das Zeitfenster für das Entfernen von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen jedoch immer kürzer.
§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) führt u.a. unter 2. aus:
„Es ist verboten Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.“
Ab dem 01. März können wieder Grünabfälle zum Fritzlarer Grünabfallsammelplatz im Gewerbering gebracht werden. Die Termine dazu finden Sie im Innenteil in der Rubrik „Aus dem Rathaus wird berichtet“. Nutzen Sie die letzten Tage im Februar für die „großen Eingriffe“.