Titel Logo
Wochenspiegel Dom- und Kaiserstadt Fritzlar
Ausgabe 8/2025
Gestaltung Innenteil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Allgemein

Hinweise zur Briefwahl

Nachdem die Wahlbenachrichtigungen bis zum 02.02.2025 versandt wurden, wurde bereits reger Gebrauch von dem Recht auf Briefwahl gemacht. Eine Woche vor der Wahl waren bereits über 3.000 Wahlscheinanträge eingegangen. Die Möglichkeit, Wahlscheinanträge zu stellen bzw. Briefwahlunterlagen anzufordern, besteht noch bis

Freitag, den 21.02.2025 um 15:00 Uhr.

Das Wahlamt ist hierfür am Freitag bis 15:00 Uhr geöffnet. Bei plötzlicher Verhinderung oder Erkrankung können Wahlscheinanträge auch noch am Samstag (10:00 – 12:00 Uhr) und am Sonntag in der Zeit von 07:30 bis 15:00 Uhr gestellt werden. Sollen die Briefwahlunterlagen durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, ist es wichtig, dass dieser eine vom Wähler handschriftlich unterzeichnete Vollmacht mit sich führt. Diese Vollmacht kann z. B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden.

Die Briefwahlunterlagen müssen beim Wahlamt spätestens am Sonntag um 18:00 Uhr eingegangen sein. Soweit die Briefwahlunterlagen nicht in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden, sondern per Post übersandt werden, sollten die Wähler für eine rechtzeitige Absendung spätestens am Donnerstag sorgen, um einen rechtzeitigen Zugang beim Wahlamt zu gewährleisten.

Dienst im Wahlamt

Das Wahlamt hat am Wochenende zu folgenden Zeiten geöffnet:

Freitag, 21.02.2025

von 8.30 – 15:00 Uhr (Tel. 988-737 und 988-613)

Samstag, 22.02.2025

von 10:00 – 12:00 Uhr (Tel. 988-737 und 988-613)

Sonntag, 23.02.2025

ab 7:30 Uhr ganztägig (Tel. 988-737 und 988-613)

Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes jederzeit gern zur Verfügung.

Besonderer Hinweis für gehbehinderte Wählerinnen und Wähler

Die Stadt Fritzlar ist bemüht, barrierefreie Wahllokale auszuwählen, damit auch Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen an der Urnenwahl teilnehmen können.

Wählerinnen und Wähler, die aufgrund der Örtlichkeit Schwierigkeiten haben, ihr Wahllokal aufzusuchen, können einen Wahlschein beantragen, mit dem sie auch in jedem anderen Wahllokal und damit auch in den oben genannten wählen können.

Hilfe für Sehbehinderte

Als Besonderheit an den Stimmzetteln wird allen Wählerinnen und Wählern auffallen, dass rechts oben schräg angeschnitten ist. Hierbei handelt es sich um eine Hilfe für Blinde und Sehbehinderte, die über ihre Interessenverbände Schablonen erhalten können. Hierdurch ist auch für diesen Wählerkreis eine Wahl ohne fremde Hilfe möglich.