Nachdem die Wahlbenachrichtigungen bis zum 02.02.2025 versandt wurden, wurde bereits reger Gebrauch von dem Recht auf Briefwahl gemacht. Eine Woche vor der Wahl waren bereits über 3.000 Wahlscheinanträge eingegangen. Die Möglichkeit, Wahlscheinanträge zu stellen bzw. Briefwahlunterlagen anzufordern, besteht noch bis
Das Wahlamt ist hierfür am Freitag bis 15:00 Uhr geöffnet. Bei plötzlicher Verhinderung oder Erkrankung können Wahlscheinanträge auch noch am Samstag (10:00 – 12:00 Uhr) und am Sonntag in der Zeit von 07:30 bis 15:00 Uhr gestellt werden. Sollen die Briefwahlunterlagen durch einen Bevollmächtigten abgeholt werden, ist es wichtig, dass dieser eine vom Wähler handschriftlich unterzeichnete Vollmacht mit sich führt. Diese Vollmacht kann z. B. auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden.
Die Briefwahlunterlagen müssen beim Wahlamt spätestens am Sonntag um 18:00 Uhr eingegangen sein. Soweit die Briefwahlunterlagen nicht in den Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden, sondern per Post übersandt werden, sollten die Wähler für eine rechtzeitige Absendung spätestens am Donnerstag sorgen, um einen rechtzeitigen Zugang beim Wahlamt zu gewährleisten.
Das Wahlamt hat am Wochenende zu folgenden Zeiten geöffnet:
| Freitag, 21.02.2025 | von 8.30 – 15:00 Uhr (Tel. 988-737 und 988-613) |
| Samstag, 22.02.2025 | von 10:00 – 12:00 Uhr (Tel. 988-737 und 988-613) |
| Sonntag, 23.02.2025 | ab 7:30 Uhr ganztägig (Tel. 988-737 und 988-613) |
Für Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Wahlamtes jederzeit gern zur Verfügung.
Die Stadt Fritzlar ist bemüht, barrierefreie Wahllokale auszuwählen, damit auch Wählerinnen und Wähler mit Mobilitätsbeeinträchtigungen an der Urnenwahl teilnehmen können.
Wählerinnen und Wähler, die aufgrund der Örtlichkeit Schwierigkeiten haben, ihr Wahllokal aufzusuchen, können einen Wahlschein beantragen, mit dem sie auch in jedem anderen Wahllokal und damit auch in den oben genannten wählen können.
Als Besonderheit an den Stimmzetteln wird allen Wählerinnen und Wählern auffallen, dass rechts oben schräg angeschnitten ist. Hierbei handelt es sich um eine Hilfe für Blinde und Sehbehinderte, die über ihre Interessenverbände Schablonen erhalten können. Hierdurch ist auch für diesen Wählerkreis eine Wahl ohne fremde Hilfe möglich.