Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auf Grund der zuletzt „medial hochgekochten“ Thematik Flughafenstraße möchte ich mich wie folgt äußern:
Begonnen hat die Planung bereits Anfang der 2000er mit der Kanalsanierung der Flughafenstraße. Zwischen den Jahren 2017 bis 2020 sind dann konkrete Planungen zur grundhaften Sanierung vorangetrieben worden, welche im September 2020 durch die Gemeindevertretung beschlossen wurden.
Da die Verkehrsflächen in der Flughafenstraße sowie die Abwasser- und Wasserleitungen sich in sanierungsbedürftigem Zustand befanden, wurde ein Gesamtkonzept zur grundhaften Erneuerung der Flughafenstraße erstellt. Bei der Abwasser- und Wasserleitungssanierung handelt es sich um Pflichtaufgaben einer Gemeinde. In dieser Komplettsanierung wurden sämtliche Wasserleitungen der Straße erneuert sowie der Kanal vergrößert und ebenfalls erneuert. Neben der maroden Kanalinfrastruktur war ein zusätzlicher Sanierungsgrund zunehmende Starkregenereignisse und die damit verbundene Zunahme von Oberflächenwasser. Hier war ebenfalls dringend geboten in dem Bereich Maßnahmen zu treffen, um ein Überfluten von Gärten, Häuser und Keller bestmöglich zu minimieren. Auch die Straße befand sich in einem sehr schlechten Zustand und wurde im Zuge der Komplettsanierung erneuert. Dazu gehörte der Straßenaufbau bis hin zur Asphaltdecke und Markierungen, die Bordanlage, die Verbreiterung des Gehweges und Bepflanzungen.
Die (Komplett-) Sanierung der Flughafenstraße mit allen oben aufgeführten Punkten war also dringend geboten. Daran erinnern sich sicher alle, die diese Straße zu der Zeit befahren haben. Im Gemeindehaushalt wurden die Gelder für dieses Projekt in der Investitionsplanung ab dem Jahr 2020 eingeplant. Die Gesamtsumme, auf Grund des sehr großen Erneuerungsbedarfes, beläuft sich auf knapp 5 Millionen Euro.
Um die Belastung der Fuldabrücker Bürgerinnen und Bürger zu minimieren, wurden rechtzeitig Fördergelder beantragt. Gefördert wird übrigens durch das Land Hessen in Verbindung mit Hessen Mobil nur die Erneuerung der Straße und der damit verbundenen Oberfläche, nicht die Abwasser- und Wasserleitungssanierung.
Hiermit möchte ich nochmal betonen: Der Fahrradschutzstreifen ist also nur eine Kleinstmaßnahme in diesem Großprojekt (ca. 2.000 € Markierungsarbeiten).
Im Übrigen wurde die Öffentlichkeit im Jahr 2021 im Rahmen einer Bürgerversammlung, unter anderem zu dem Thema Flughafenstraße, beteiligt. Hier kam aus der Bürgerschaft der Wunsch nach der dritten Verkehrsinsel zur Verkehrsberuhigung. Auch bei der Offenlegung der Maßnahme und Veröffentlichung der Anliegerinformation gab es keine weiteren Einwände oder Vorschläge dazu.
Und nun zur Diskussionsgrundlage der Verkehrsinseln und des Fahrradschutzstreifens:
Die Verkehrsinseln sind zur Verkehrsberuhigung auf der recht geradlinig verlaufenden Flughafenstraße angeordnet worden. Wäre dies nur einseitig erfolgt, wäre der Effekt der Verkehrsberuhigung verfehlt worden.
Bei der Markierung handelt es sich um einen Fahrradschutzstreifen, der laut Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) 1,50 m breit angelegt sein soll, wie es bei uns der Fall ist. Dabei darf ein Radschutzstreifen nur im Bedarfsfall bei Fahrzeugbegegnungen überfahren werden, insbesondere bei LKW / LKW oder LKW / PKW Begegnungen. Grundsätzlich steht hier der Schutz des Radfahrers im Vordergrund.
Zusätzliche Vorgabe ist, dass die Fahrbahn neben dem Schutzstreifen mindestens 4,50 m betragen muss. Diese Breite ist im Bereich der Verkehrsinseln nicht mehr gegeben. Hier beträgt die Durchfahrtsbreite 3,90 m. Der Verkehr der aus Richtung Ostring kommt, hat also bei der linksseitigen Verkehrsinsel Vorfahrt. Das bedeutet wiederum, dass der Verkehr, der sich auf der Seite des angeordneten Schutzstreifens befindet, Vorfahrt gewähren muss (anhalten). Dies betrifft sowohl den Kfz- als auch den Radverkehr.
Würde der Schutzstreifen an der Verkehrsinsel vorbeigeführt werden, würde die Fahrbahn nicht mehr die notwendige Mindestbreite aufweisen und, was gravierender wäre, dem Radfahrer würde trotz eingeengter Fahrbahn und eigentlicher Vorfahrt achten Regelung suggeriert werden, dass er weiterfahren dürfte. Dies hätte ggf. gefährliche Begegnungen mit Kfz-Verkehr zur Folge sowie möglicherweise Schlimmerem. Des Weiteren bietet der Schutzstreifen noch den Vorteil, dass auf diesem nicht geparkt oder gehalten werden darf. Somit wird einem beidseitigen Parken entgegengewirkt und Radfahrer müssen auf dieser Seite keinen parkenden Autos ausweichen und hier Vorfahrt gewähren.
Zusammenfassend:
An der Sanierung der Flughafenstraße haben sehr viele Personen mitgewirkt, die zu einer Verbesserung der Straßenverkehrssituation beitragen wollten und auch beigetragen haben. Auf der „alten“ Flughafenstraße hätte ein unfallfreier Radverkehr auf Grund des Schadbildes nur schwerlich stattfinden können. Gerne können Sie den Altbestand über Google Street-View befahren und sich selbst ein Bild machen.
Unserer Ansicht nach wurde durch die Maßnahme mehr Platz und Barrierefreiheit für Fußgänger (größerer Gehweg und Bordabsenkung) geschaffen, Radfahrern durch den Fahrradschutzstreifen eine besondere Aufmerksamkeit im öffentlichen Verkehrsraum gegeben, der Bereich durch die Bepflanzung ökologisch aufgewertet und insgesamt zu einer Verkehrsberuhigung der Flughafenstraße beigetragen.
Ein wenig wundert mich hier schon der vereinzelte öffentliche Aufschrei (über die Grenzen Fuldabrück´s hinaus) über einen Schutzstreifen für Radfahrer, der so den Vorgaben und Richtlinien entspricht, an vielerlei Orten bereits aufgebracht wurde und genutzt wird und doch eigentlich ein Mehr an Schutz für Radfahrer sorgen soll. Und ja, unterbrochen durch eine Verkehrsinsel aus den oben aufgeführten Gründen.
Leider sind in der Kürze der medialen Berichterstattungen nicht alle meine Punkte zur Geltung gekommen.
Für Rückfragen und weiteren Erläuterungen stehe ich gern zur Verfügung.