Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 folgende Satzung beschlossen:
Der volle Wortlaut dieser Satzungen wird in dieser Ausgabe der Fuldabrücker Nachrichten öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Erscheinungstages dieser Ausgabe der Fuldabrücker Nachrichten vollendet.
Gemeinde Fuldabrück
Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück am 24.04.2024 folgende Satzung beschlossen.
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungs-steuersatzung-ZwStS) vom 12. Dezember 2019 wird mit Wirkung zum 01.07.2024 aufgehoben.
Diese Satzung tritt am Tag nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.