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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 18/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufhebungssatzung zur Zweitwohnungssteuersatzung

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat in ihrer Sitzung am 24.04.2024 folgende Satzung beschlossen:

  • Satzung zur Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuerastzung-ZwStS)

Der volle Wortlaut dieser Satzungen wird in dieser Ausgabe der Fuldabrücker Nachrichten öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Bekanntmachung ist mit dem Ablauf des Erscheinungstages dieser Ausgabe der Fuldabrücker Nachrichten vollendet.

Fuldabrück, den 25.04.2024
Andreas Damm
Bürgermeister

Gemeinde Fuldabrück

Satzung

zur

Aufhebung der Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer

(Zweitwohnungssteuersatzung-ZwStS) vom 12. Dezember 2019

Aufgrund der §§ 5, 51 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück am 24.04.2024 folgende Satzung beschlossen.

Artikel I

Aufhebung der Satzung

Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer (Zweitwohnungs-steuersatzung-ZwStS) vom 12. Dezember 2019 wird mit Wirkung zum 01.07.2024 aufgehoben.

Artikel II

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tag nach Vollendung der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit den hierzu ergangenen Beschlüssen der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Fuldabrück, 25.04.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Fuldabrück
-Unterschrift-
Andreas Damm
Bürgermeister