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Fuldabrücker Nachrichten
Ausgabe 19/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Aus dem Rathaus wird berichtet

Für alle Steuerpflichtigen der Gemeinde Fuldabrück werden die nachstehend aufgeführten Steuern und Abgaben am 15.05.2025 fällig.

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Grundbesitzabgaben für das 2. Quartal 2025

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Grundsteuer A und B, Müllabfuhrgebühren, Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren, Hundesteuer

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Gewerbesteuervorauszahlung für das 2. Quartal 2025

Falls die fälligen Steuern und Abgaben bis zum 21. Mai 2025 nicht entrichtet sind, entstehen Ihnen die gesetzlich vorgeschriebenen Säumniszuschläge und Mahngebühren. Für eine Zwangsvollstreckung, die bei pünktlicher Bezahlung zu vermeiden ist, werden außerdem weitere Gebühren erhoben.

Auf den bargeldlosen Zahlungsverkehr wird hingewiesen.

Geben Sie bitte immer das Kassenzeichen, sowie den Verwendungszweck vollständig an. Bei nicht und unvollständiger Angabe können wir ihre Zahlung nicht eindeutig zuordnen.

Konten der Gemeindekasse

Kasseler Sparkasse

IBAN: DE15 5205 0353 0030 0000 25

BIC: HELADEF1KAS

VR PartnerBank eG Chattengau

IBAN: DE93 5206 2601 0006 6123 93

BIC: GENODEF1HRV

Wichtiger Hinweis:

Für Steuerpflichtige, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden die fälligen Steuern, Abgaben und Gebühren per Lastschriftverfahren eingezogen.