zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2018 in der Fassung der Ersten Änderung vom 7. Dezember 2020
(Zweite Änderung)
vom 13. November 2023
Aufgrund der §§ 5, 19, 20, 50, 51, 93 Abs. 1 sowie 121 und 127 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I 2005, 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), des Eigenbetriebsgesetzes in der Fassung vom 9. Juni 1989 (GVBl. I 1989, 154), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 14. Juli 2016 (GVBl. S. 121), des § 30 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) in der Fassung vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I 2010, 548), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. Juni 2023 (GVBl. S. 473, 475) und der §§ 1 - 6 a, 10, 11 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. 2013, 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBl. S. 582) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Kassel in ihrer Sitzung vom 13. November 2023 folgende Satzung zur Änderung der Wasserversorgungssatzung vom 26. November 2018 in der Fassung der Ersten Änderung vom 7. Dezember 2020 (Zweite Änderung) beschlossen:
§ 15 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Die Bereitstellungsgebühr bemisst sich bei Grundstücken, die ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden, nach der Anzahl der Wohneinheiten. Die gesamte jährliche Bereitstellungsgebühr ergibt sich je Grundstück gemäß nachfolgender Tabelle
| Bei einem Grundstück mit | beträgt die Bereitstellungsgebühr | jährlich |
| 1 Einheit | 138,35 Euro je Einheit | 138,35 Euro |
| 2 Einheiten | 108,35 Euro je Einheit | 216,70 Euro |
| 3 Einheiten | 98,35 Euro je Einheit | 295,05 Euro |
| 4 Einheiten | 93,35 Euro je Einheit | 373,40 Euro |
| 5 Einheiten | 90,35 Euro je Einheit | 451,75 Euro |
| 6 Einheiten | 88,35 Euro je Einheit | 530,10 Euro |
| 7 Einheiten | 86,92 Euro je Einheit | 608,44 Euro |
| 8 Einheiten | 85,85 Euro je Einheit | 686,80 Euro |
| 9 Einheiten | 85,02 Euro je Einheit | 765,18 Euro |
| 10 Einheiten | 84,35 Euro je Einheit | 843,50 Euro |
Im Übrigen berechnet sich die Bereitstellungsgebühr je Grundstück nach folgender Formel
B = (60 Euro/WE + 78,35 Euro) x WE
In dieser Formel bedeutet:
| - | B: jährliche Bereitstellungsgebühr für ein angeschlossenes Grundstück |
| - | WE: Anzahl der Wohneinheiten bzw. Wohneinheitengleichwerte auf einem Grundstück.“ |
Anhang II wird wie folgt neu gefasst:
| Zusatzleistung | Gebühr in € |
| 1. | Jede gewünschte Zwischenabrechnung des Verbrauchs außerhalb der jährlichen Turnusabrechnung |
|
| a) Ablesung durch Anschlussnehmer oder Wasserabnehmer | 19,50 |
| b) Ablesung durch die Stadt Kassel oder von ihr Beauftragte | 48,74 |
| 2. | Jede Sperrung des Anschlusses auf Grundlage des § 13 der Satzung | 58,00 |
| 3. | Die Wiederaufnahme der Versorgung nach Sperrung | 68,23 |
| 4. | Jede vergebliche Anfahrt zur Verbrauchsstelle nach Terminvereinbarung oder -ankündigung | 24,37 |
| 5. | Jede Inbetriebsetzung, sofern nicht in § 6 Abs. 2 ausgenommen | 92,00 |
| 6. | Jede vom Anschlussnehmer zu vertretende Zählernachplombierung | 51,04 |
| 7. | Jede Feststellung einer unangemeldeten Wasserentnahme | 38,99 |
| 8. | Nutzung eines Hydranten-Standrohres (Gebühr pro Tag unabhängig vom Durchfluss) | 2,53 |
| 9. | Ausleihung eines Hydranten-Standrohres (Grundgebühr pro Tag Ausleihung) | 59,00 |
| 10. | Jeder Zwangseinzug von Hydranten-Standrohren | 68,27 |
| Bei Verlust oder Beschädigung des Standrohres hat der Wasserabnehmer die Kosten der Reparatur oder Ersatzbeschaffung ggf. unter Anrechnung des Restwertes zu erstatten.“ |
|
Anhang III wird wie folgt neu gefasst:
| 1. | Maßnahme Erstmaliger Anschluss eines Grundstücks oder Gebäudes an das Trinkwassernetz der Stadt Kassel oder vollständige Neuherstellung der Anschlussleitung auf Veranlassung des Anschlussnehmers. | |
| 1.1 | wenn nur der Wasseranschluss hergestellt wird: Erd-, Oberflächen- und Rohrleitungsarbeiten im öffentlichen Verkehrsraum, der an das zu versorgende Grundstück angrenzt. Erd-, Oberflächen- und Rohrleitungsarbeiten zum Bau der Gebäudeeinführung auf dem angeschlossenen Grundstück, einschließlich der Herstellung einer äußerlichen Abdichtung, sofern keine großflächige Bearbeitung der Grundmauer oder Bodenplatte erforderlich ist. Verlegung ohne Kombination mit Hausanschlüssen der Strom- und Gasversorgung. Einschließlich Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung und Nebenleistungen. Der Einheitssatz gilt für Hausanschlüsse, die in gerader Linie straßenseitig in unterkellerte und nichtunterkellerte Gebäude eingeführt werden können. | |
| Leistung | Gebühr in € |
| 1.1.1 | Nennweite bis da 50 x 4,6 mm | 3.625,00 |
| 1.1.2 | Nennweite da 63 x 5,8 mm | 3.750,00 |
| 1.1.3 | Bei vollständig bauseits ausgeführten Erd- und Oberflächenarbeiten in Grundstück und Straße | 1.620,00 |
| 1.2 | Länge im nicht öffentlichen Bereich | Gebühr €/Meter |
| 1.2.1 | Vollständige Leistung durch die Stadt Kassel mit Erd- und Oberflächenarbeiten, mit einfachem bis mittlerem Anspruch (keine Mosaikpflasterflächen, Terrassen mit Unterbau, gestaltete Beetanlagen usw.) für Nennweiten bis da 63 x 5,8 mm | 131,00 |
| 1.2.2 | Verlegung der Rohrleitung in Graben des Antragstellers, einschließlich Verfüllung der Leitungszone mit Sand zum Schutz der Rohrleitung für Nennweiten bis da 63 x 5,8 mm | 98,00 |
| 1.2.3 | Verlegung der Rohrleitung in fachgerechter, gas- und druckdichter Schutzrohranlage des Antragstellers gemäß Verlege-Richtlinie der Stadt Kassel | 16,00 |
| 1.3 | Erstmaliger Anschluss eines wie in Position 1.1 beschriebenen Wasseranschlusses, jedoch in Kombination mit Hausanschlüssen der Strom- und Gasversorgung zum selben Zeitpunkt, in einem gemeinsamen Graben. Einschließlich anteiliger Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung und Nebenleistungen. | |
| Leistung | Gebühr in € |
| 1.3.1 | Nennweite bis da 50 x 4,6 mm | 2.938,00 |
| 1.3.2 | Nennweite bis da 63 x 5,8 mm | 3.000,00 |
| 1.3.3 | Bei bauseits ausgeführten Erd- und Oberflächenarbeiten in Grundstück und Straße | 1.465,00 |
| 1.4 | Länge im nicht öffentlichen Bereich | Gebühr €/Meter |
| 1.4.1 | Vollständige Leistung durch die Stadt Kassel mit Erd- und Oberflächenarbeiten, mit einfachem bis mittlerem Anspruch (keine Mosaikpflasterflächen, Terrassen mit Unterbau, gestaltete Beetanlagen etc.) für Nennweiten bis da 63 x 5,8 mm | 94,00 |
| 1.4.2 | Verlegung der Rohrleitung in Graben des Antragstellers, einschließlich Verfüllung der Leitungszone mit Sand zum Schutz der Rohrleitung für Nennweiten bis da 63 x 5,8 mm | 63,00 |
| 1.4.3 | Verlegung der Rohrleitung in fachgerechter, gas- und druckdichter Schutzrohranlage des Antragstellers gemäß Verlege-Richtlinie der Stadt Kassel | 16,00 |
|
| Gebühr € |
| 1.5 | Herstellung eines Bauwasseranschlusses, dessen wesentlicher Teil zu einem späteren Zeitpunkt für den dauerhaften Grundstücksanschluss verwendet werden soll, als Zulage zu den Grundpositionen | 700,00 |
| 1.6 | Zusatzgebühr zu den Positionen 1.1 und 1.3 für die Herstellung eines Zählerschachtes anstelle der Einführung in das Gebäude | 630,00 |
| 2. | Maßnahme Erneuerung einer Wasseranschlussleitung, die vor dem 1. April 1980 errichtet wurde oder aus sonstigem Grund in der Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers liegt, einschließlich Anbindung an das Trinkwassernetz der Stadt Kassel und Herstellung des Anschlusses bis einschließlich der Hauptabsperrarmatur im Gebäude. Erd-, Oberflächen und Rohrleitungsarbeiten zum Bau der Gebäudeeinführung an der gleichen Stelle auf dem angeschlossenen Grundstück, einschließlich der Herstellung einer äußerlichen Abdichtung, sofern keine großflächige Bearbeitung der Grundmauer oder Bodenplatte erforderlich ist. Verlegung ohne Kombination mit Hausanschlüssen der Strom- und Gasversorgung. Einschließlich Baustelleneinrichtung, Bauüberwachung und Nebenleistungen. | |
| Leistung | Gebühr in € |
| 2.1.1 | Nennweite bis da 50 x 4,6 mm | 2.125,00 |
| 2.1.2 | Nennweite da 63 x 5,8 mm | 2.188,00 |
| 2.1.3 | Bei bauseits ausgeführten Erd- und Oberflächenarbeiten in Grundstück und Straße | 1.630,00 |
| 2.2 | Länge im nicht öffentlichen Bereich | Gebühr €/Meter |
| 2.2.1 | Vollständige Leistung durch die Stadt Kassel mit Erd- und Oberflächenarbeiten, mit einfachem bis mittlerem Anspruch (keine Mosaikpflasterflächen, Terrassen mit Unterbau, gestaltete Beetanlagen etc.) für Nennweiten bis da 63 x 5,8 mm | 131,00 |
| 2.2.2 | Verlegung der Rohrleitung in Graben des Antragstellers, einschließlich Verfüllung der Leitungszone mit Sand zum Schutz der Rohrleitung für Nennweiten bis da 63 x 5,8 mm | 98,00 |
| 2.2.3 | Verlegung der Rohrleitung in fachgerechter, gas- und druckdichter Schutzrohranlage des Antragstellers gemäß Verlege-Richtlinie der Stadt Kassel | 16,00 |
| 3. | Maßnahme Beseitigung / Stilllegung eines Wasserhausanschlusses | |
|
| Gebühr € |
| 3.1 | Bis da 63 x 5,8 mm inklusive aller Erd- und Oberflächen- und Rohrleitungsarbeiten in befestigten Flächen (Bitumen oder Pflaster) | 2.125,00 |
| 3.2 | Bis da 63 x 5,8 mm inklusive aller Erd- und Oberflächen- und Rohrleitungsarbeiten in nicht befestigten Flächen | 1.625,00 |
| 3.3 | Bis da 63 x 5,8 mm ohne Erd- und Oberflächenarbeiten | 575,00 |
| 4. | Maßnahme Reparatur einer Anschlussleitung, die vor dem 1. April 1980 errichtet wurde oder aus sonstigem Grund in der Unterhaltungspflicht des Anschlussnehmers liegt, ohne Herstellung einer neuen Mauerdurchführung. Austausch bis zu einer Länge von 2 Meter oder durch Setzen einer Rohrbruchschelle. Rohrbauleistung einschließlich Material. Der erforderliche Tiefbau für diese Arbeit wird nicht pauschaliert und ist nach ausgewiesenem Aufwand zu erstatten. | |
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| Gebühr € |
| 4.1 | Reparatur einer Rohrleitung bis da 63 x 5,8 mm, oder DN 50, Innendurchmesser bis 53 mm bis zu einer Länge von 2 m | 710,00 |
| 4.2 | Herstellen einer Notverbindung durch Schlauchverbindung, sofern aus vom Anschlussnehmer zu vertretenden Gründen keine sofortige Reparatur, Teilauswechslung oder Erneuerung der Anschlussleitung erfolgen kann für maximal 14 Tage | 565,00 |
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| Gebühr €/Meter |
| 4.3 | Mehrlänge Reparatur einer Rohrleitung aus Pos. 4.1 als Zulage zu dieser Position | 16,00“ |
Diese Satzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.