Hiermit wird nachrichtlich darauf hingewiesen, dass bereits auf der Internetseite www.fuldabrueck.de unter dem Menüpunkt „Öffentliche Bekanntmachung“ die Bekanntmachung über das Nachrücken eines Gemeindevertreters öffentlich bekannt gemacht wurde (https://www.fuldabrueck.de/oeffentliche-bekanntmachungen). Mit Ablauf des Einstellungsdatums am 09. Mai 2025 ist die öffentliche Bekanntmachung vollendet.
Gemäß § 34 Abs. 3 Satz 1 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) stelle ich fest, dass die gewählte Gemeindevertreterin
Frau Monika Frank,
durch Verzicht gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 KWG ihren Sitz verloren hat und damit aus der Gemeindevertretung ausscheidet.
Als nächster noch nicht berufene Vertreter vom Wahlvorschlag der Unabhängigen Bürger Fuldabrück (UBF) rückt
Herr Andreas Benn
nach. Er hat mit der Feststellung des Wahlleiters die Rechtsstellung als Gemeindevertreter erlangt.
Gegen diese Feststellungen des Wahlleiters kann jede wahlberechtigte Person des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch der wahlberechtigten Person, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei mir einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden, § 55 Abs. 1 Satz 2 KWO i.v.m. § 25 KWG.