Hier: Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 24.05.2024 bis einschließlich 25.06.2024
Die Gemeinde Fuldabrück beabsichtigt, zur Steigerung des Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromversorgung beizutragen und verfolgt das Ziel, mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Solarpark Fuldabrück II“ (Lage nördlich des Ortsteils Dörnhagen östlich der BAB 7) auf einer Fläche von gesamt ca. 4,53 ha einem privaten Vorhabenträger die Nutzung für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu ermöglichen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 43 und 44 (teilw.) von Flur 28 in der Gemarkung Dörnhagen.
Der Planungsbereich wird aktuell landwirtschaftlich genutzt und weist geringe Bodenwerte auf (deutlich unterhalb des Gemarkungsdurchschnitts)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fuldabrück hat am 24.04.2024 die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen, bestehend aus der Planzeichnung mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung samt Umweltbericht kann in der Zeit 24.05.2024 bis einschließlich 25.06.2024 auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2024-05-22-amtliche-bekanntmachung-der-gemeinde-fuldabrueck-bebauungsplan-nr-47 eingesehen und auch heruntergeladen werden. Die Planunterlagen liegen als zusätzliches Angebot im o. g. Zeitraum (sofern auf die genannten Tage kein gesetzlicher Feiertag fällt) im Rathaus, 2. OG, Zimmer 201, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen, während der Dienststunden Montag, Dienstag, von 8:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag von 8:00 – 18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 8:00 – 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während des o.g. Zeitraumes kann sich jedermann über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und Anregungen zu der Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Fuldabrück, Am Rathaus 2, 34277 Fuldabrück-Dörnhagen oder in elektronischer Form an sabrina.berninger@fuldabrueck.de vorbringen. Es besteht die Gelegenheit zur Erörterung der Planung.
Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Auch Kinder und Jugendliche sind Teil der Öffentlichkeit.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB wird darauf hingewiesen, dass der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB auch auf der Internetseite der Gemeinde Fuldabrück unter https://www.fuldabrueck.de/aktuelles/2024-05-22-amtliche-bekanntmachung-der-gemeinde-fuldabrueck-bebauungsplan-nr-47 öffentlich bekannt gemacht wird.
Es wird zudem darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften nach § 3 Abs. 2 BauGB und § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können. Den Beteiligten wird nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Anregungen das Ergebnis der Entscheidung mitgeteilt. Es wird des Weiteren darauf hingewiesen, dass die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach §§ 2a bis 4a BauGB einem Dritten (Planungsbüro) übertragen wurde.
Zum Bebauungsplan Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen sind folgende umweltbezogenen Informationen verfügbar und abrufbar.
1. Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 47 "Solarpark Fuldabrück II" der Gemeinde Fuldabrück, Ortsteil Dörnhagen
| Wesentliche Inhalte der Umweltberichte sind: | |
| a) | Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes |
| b) | Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nichtdurchführung der Planung |
| c) | Prüfung der Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Auswirkungen |
| d) | Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten |
| Der Umweltbericht beinhaltet die verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB aufgeführten Schutzgütern. | |
Eine Beschreibung und Bewertung einschließlich der Beurteilung der Eingriffswirkungen durch das Planungsvorhaben erfolgt bezüglich der nachfolgenden Schutzgüter:
Der Umweltbericht beinhaltet zudem Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen, Ausgleichsbedarf, Maßnahmen zur Berücksichtigung des Bodenschutzes, faunistische bzw. artenschutzrechtliche Beurteilung.
2. Umweltrelevante Informationen aus den Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themengebieten:
Stellungnahme des Forstamtes Melsungen zum Wirkungsbereich des Waldes / erhöhten Anforderungen an die Verkehrssicherheit, und Waldabstand
3. Weitere Pläne und Gutachten mit umweltbezogenen Informationen, die in die Bauleitplanung eingeflossen sind:
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG bei Beachtung der im Gutachten genannten Vorgaben zu erwarten
8.2 Obst & Hamm GmbH (14.12.2023) Blendgutachten Prüfberichtsnummer: Prüfberichtsnummer:
23K5426-PV-BG-Doernhagen-R00-LBE_AST-2023: Das Blendgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es weder zu Störungen des Verkehrs auf der A 7 noch der L 3460 durch Lichtreflexionen kommt.
INKEK (13.01.2024): Stadtklimatische Einordnung Photovoltaikfreiflächenanlage Dörnhagen, Fuldabrück: Geringe klimaökologische Auswirkungen, Verlust von Kaltluftproduktionsfläche,
kompensiert durch umliegende Freiflächen. Geringe Störung des Kaltluftabflusses.
Anlage: Räumlicher Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 43 und 44 (teilw.) von Flur 28 in der Gemarkung Dörnhagen. Der Übersichtsplan ist Bestandteil der Bekanntmachung.